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Regierungswechsel Aussaat im Frühling Maul- und Klauenseuche

topplus Agrarministerkonferenz dreht

Länder erteilen der Weideprämie eine Absage

Die Agrarministerkonferenz hat die Weideprämie für Milchkühe abgelehnt. Stattdessen soll die bestehende Öko-Regelung zur Förderung von Dauergrünland für milchviehhaltende Betriebe erweitert werden.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Agrarminister der Länder haben einer bundesweiten Weideprämie für Milchkühe eine Abfuhr erteilt. Bei seiner vermutlich letzten Agrarministerkonferenz (AMK) Ende März in Baden-Baden wollte der geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir (Grüne), eigentlich die Einführung der Weideprämie über die Öko-Regelungen ab 2026 festzurren. Doch er ist am Widerstand der Bundesländer gescheitert.

Bestehende Öko-Regelungen sollen erweitert werden

In ihrem Protokoll schreiben die Agrarminister, dass sie mit Blick auf die bereits fortgeschrittene Förderperiode 2023 bis 2027 den Bund bitten, zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Einführung grundsätzlich neuer Öko-Regelungen (ÖR) zu verzichten.

Statt einer neuen Öko-Regelung, die eigentlich 70 €/GV für Milchkühe auf der Weide bringen sollte, soll nun die bestehende Öko-Regelung 4, die die Extensivierung des Dauergrünlandes fördern soll, erweitert werden. Diese soll einen besseren Zugang für milchviehhaltende Betriebe erhalten. „Begünstigungsfähig sollen Milchviehbetriebe werden, deren Viehbesatz bezogen auf die Hauptfutterfläche ohne Mais des Gesamtbetriebs mindestens 0,3 und höchstens 1,4 RGV/ha umfasst“, heißt es im Protokoll der Agrarminister.

Bundesländer fordern Rückgängigmachung

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen im Protokoll weiter als die übrigen Bundesländer. Sie rufen die künftige Bundesregierung auf, den von Bundestag und Bundesrat schon gefassten Beschluss für die zwei neuen Öko-Regelungen für die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und für die Verteilung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben wieder rückgängig zu machen. Dafür müsste die nächste Regierung das GAP-Direktzahlungsgesetz wieder ändern.

Höhere Förderung von Agroforstsystemen ab 2026

Unterstützung gab es von den Agrarministern indes zu einigen anderen Änderungen bei den Öko-Regelungen und GLÖZ-Vorschriften. So sollen u.a. Agroforstsysteme ab 2026 mehr Geld erhalten.

Folgenden Änderungen stimmten die Agrarminister bei der AMK zu:

  • Der geplante Einheitsbetrag für Öko-Regelung 3 soll auf 600 €/ha Gehölzfläche erhöht werden, um die ÖR zur Steigerung der Nachfrage noch attraktiver auszugestalten und damit die Bemühungen Deutschlands, den Klimaschutz auch bei den ÖR zu fördern, zu unterstreichen.

Öko-Regelung zur Biodiversität für Rebflächen

  • Die Öko-Regelung 1 zur Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität wird angepasst, um eine leicht umsetzbare Verbesserung für unbestockte Rebflächen mit Wiederbepflanzungsgenehmigungen zu adressieren.

Unbürokratische Regelungen bei GLÖZ 2 und 6 geplant

Zudem sollen die Standards für „Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand“ (GLÖZ) 2 und 6 angepasst werden.

  • Bei GLÖZ 2 ist vorgesehen, die Vorgaben zum Umwandeln und Pflügen von Dauergrünland anzupassen und unter bestimmten Bedingungen eine flache Bodenbearbeitung zu ermöglichen.

  • Bei GLÖZ 6 sollen die Regelungen zu Pflegemaßnahmen und Umbrüchen auf brachliegenden Acker- und Dauergrünlandflächen gestrafft und vereinfacht werden. Zudem sollen „unbürokratische Regelungen“ vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Schilf-Glasflügelzikade ermöglichen.

Backhaus sieht seine Haltung gegen neue Öko-Regelungen bestätigt

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister, Till Backhaus (SPD), fühlte sich in dem Beschluss der AMK gegen die neuen Öko-Regelungen bestätigt. Das Land habe sich bereits in der Vergangenheit wiederholt gegen die Einführung neuer Öko-Regelungen in dieser Förderperiode ausgesprochen und halte an dieser Position fest, sagte er. Die Ergänzung der bestehenden Öko-Regelung 4 mit einem Zugang für Milchviehbetriebe bezeichnete er als einen Kompromiss.

Schwarz hofft auf Lösung für Grünlandbetriebe in neuer GAP

Schleswig-Holsteins Agrarminister Werner Schwarz (CDU) sprach von einer kontroversen Diskussion unter den Agrarministern bezüglich der Weideprämie. Den Kompromiss für eine Öffnung der Öko-Regelung 4 für Ackergras bezeichnete er als einen "ersten Erfolg für die milchviehhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein". Schwarz, der bisher immer zu den Befürwortern der Weideprämie zählte, will die Hoffnung dafür jedoch nicht aufgeben. „Spätestens zu Beginn der neuen GAP-Förderperiode soll eine Förderung speziell Grünlandbetriebe und Milchviehbetriebe berücksichtigen", sagte er.

Kritik an verzögerter Einführung der Weideprämie

Die bisherige Staatsekretärin aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium und erneute Bundestagsabgeordnete, Ophelia Nick (Grüne), kritisierte die Ablehnung des BMEL-Konzeptes für die Weideprämie. „Trotz Bekenntnis zu einer notwendigen Förderung von Grünlandbetrieben und Milchviehbetrieben mit Weidehaltung, zögern die Agrarminister konkret anstehende Förderungen hinaus. Dass die Öko-Regelung nicht wie geplant nächstes Jahr eingeführt werden soll, führt zu einer massiven Planungsunsicherheit für Betriebe und schadet am Ende den Milchbäuerinnen und -bauern“, sagte sie. Sie bezeichnete die Entscheidung als unverantwortlich. Sie zeige, „dass Planungssicherheit und Tierschutz bei der schwarz-rot-dominierten AMK keine Rolle spielten“, sagte Nick.

AbL bezeichnet Beschluss als "absurd"

Nicht zufrieden zeigte sich auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Der Verband nannte den Beschluss „absurd“. „Ziel der zusätzlichen Öko-Regelungen für Weidehaltung war es stets, klassische Grünlandbetriebe stärker zu fördern als bisher, weil diese in der aktuellen Förderperiode bislang deutlich zu wenige Angebote in den Öko-Regelungen vorfinden“, sagte der agrarpolitische Sprecher des Verbandes, Ottmar Ilchmann. Nun lasse die AMK mit ihrem Beschluss aber genau diese Betriebe außen vor „und damit im Stich“. Da in der Vergangenheit mehrfach anderslautende Beschlüsse gefasst worden seien, stelle sich die Frage, welcher Landwirt das noch ernst nehmen solle.

Weideprämie sollte 70 €/GV bringen

Laut dem Formulierungsvorschlag aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sollte die Prämie für die Weidehaltung ab 2026+ als achte Öko-Regelung ergänzt werden und unter dem Namen „ÖR 8 – Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ firmieren. Die Prämie sollte gewährt werden, wenn beispielsweise der gesamten Bestand im Antragsjahr an mindestens 120 zusammenhängenden Tagen Weidegang habe. Es sollten mindestens 1000 m² tatsächliche Weidefläche je GVE zur Verfügung stehen müssen. Die Prämie sollte im Größenbereich von 70 € je GVE liegen.

BDM: Keine Vorteile für konventionelle Milchviehbetriebe

Auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) kritisiert, dass die Agrarminister die Weideprämie abgelent haben. Die neu ins Spiel gebrachte Öffnung der Dauergrünland-Öko-Regelung für Ackergras ist für den BDM keine Alternative. "Für die große Mehrheit der konventionellen Milchviehbetriebe bringt diese Änderung kaum Vorteile", beurteilt der BDM den Kompromiss der AMK. Da in der Öko-Regelung weiterhin Pflanzenschutzmittel verboten sind und die Regelung ausschließlich bis maximal 1,4 RGV/ha gilt, erscheine diese Änderung wie ein Geschenk an Bio-Betriebe, die ohnehin keine Pflanzenschutzmittel einsetzen dürften. Der Ansatz der Weideprämie für Milchkühe hätte tatsächlich mehr Milchviehbetrieben zugutekommen können, schlussfolgert der Verband.

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