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Bundesfinanzministerium

Solar & Wind: Wird Förderung bei negativen Strompreisen gestrichen?

Das Bundesfinanzministerium will die Förderung bei negativen Preisen für neue Wind- und Solaranlagen ab dem 1. Januar 2025 streichen.

Lesezeit: 4 Minuten

Kritiker der Erneuerbaren Energien (EE) prangern an, dass der Strompreis aus solchen Anlagen an der Energiebörse immer häufiger ins Minus rutscht. Das soll daran liegen, dass es deutlich mehr Stromangebot als Abnehmer gibt.

Besitzer von Solar- und Windanlagen erhalten bislang einen festen Preis für jede produzierte Kilowattstunde Strom – auch bei negativen Preisen. Das müssten die Stromkunden zahlen, so die Vorwürfe. Das Bundeswirtschaftsministerium will das offenbar ändern und schreibt in einem Wirtschaftsprogramm, dass es das Ausbautempo zwar beibehalten, den Strompreis aber näher an den freien Markt bringen wolle.  

Energieausbau auf Investitionskostenförderung umstellen

Mit dem Ende der Kohleverstromung wird die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen, schreibt das Ministerium in dem Papier. Der Ausbau neuer EE soll nun auf Investitionskostenförderung umgestellt werden (eigener Kapazitätsmechanismus), insbesondere um Preissignale verzerrungsfrei wirken zu lassen. Dazu werden diese und andere Instrumente rasch im Reallabore-Gesetz im Markt getestet, heißt es.

Dabei müsse eine hohe Ausbaudynamik beibehalten werden, um die im EEG verankerten Ziele sicher zu erreichen und möglichst schnell mehr günstigen Strom zu erhalten. Auf diesem Weg werde noch stärker auf Kosteneffizienz und Marktintegration geachtet.

Ab 2025 kein Fördergeld mehr bei Negativstrom

Und weiter schreibt das Ministerium im Programm: „Perspektivisch werden EE keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen. Kurzfristig werden wir die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen grundsätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 aussetzen (ausgenommen kleine Anlagen, da nicht administrierbar) und die Schwelle, ab der die Erneuerbaren Energien ihren Strom selbst vermarkten, beginnend ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahresschritten auf 25 KW absenken.“

Parallel will die Bundesregierung die Schwelle für die Steuerbarkeit von EE-Anlagen für Netzbetreiber weiter absenken. Dadurch sollen die Preissignale bei den Anlagenbetreibern ankommen und insbesondere Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise würden vermieden, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt wird, heißt es im Programm.

Zu diesem Zweck will die Regierung die Selbstvermarktung von Strom und die Steuerung der Anlagen konsequent entbürokratisieren, digitalisieren und spätestens zum 1. Januar 2026 massengeschäftstauglich ausgestalten, damit insbesondere Identifikationsnummern schneller bereitstehen, die Anlagen über smart meter gesteuert werden können, Daten schnell ausgetauscht und abgerechnet werden können.

Die Bundesregierung plant außerdem Maßnahmen, um die Nutzung von Biomasse durch eine Optimierung der Bemessungsleistung und der Flexibilitätszuschläge weiter zu flexibilisieren und so auch die Förderkosten senken.

Netzkosten senken

Die Bundesregierung kündigt zudem laut Programm Maßnahmen an, mit denen die Netzkosten gesenkt und die Netzentgelte stabilisiert werden können, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten. „Mit den Maßnahmen leisten wir einen zentralen Beitrag zur Stabilisierung der Netzentgelte auf heutigem Niveau. Um diese Entwicklung abzusichern und planbarer zu machen, werden wir zügig prüfen, ob und wie ein Amortisationskonto die Netzentgelte stabilisieren kann“, schreibt das Bundesfinanzministerium weiter.

Konkret will man insbesondere die Auszahlungen „vermiedener Netzentgelte“ an Stromerzeuger in Verteilernetzen überprüfen, zeitvariable Netzentgelte für systemdienliche Netznutzung einführen, die Nutzung von Überschussstrom verbessern, den Einsatz virtueller Leitungen und netztechnischer Betriebsmittel sowie den netzdienlichen Einsatz von Kraftwerken weiterentwickeln.

Hemmnisse für einen flexiblen Stromverbrauch abbauen

Geprüft werden sollen auch Möglichkeiten zur gemeinsamen Beschaffung von Material für den Netzausbau. Darüber hinaus sei es wichtig, für die Unternehmen, die von individuell reduzierten Netzentgelten gemäß § 19 Absatz 2-Satz 1 bzw. Satz 2 der Stromnetzentgelt- verordnung (StromNEV) profitieren, Sicherheit zu schaffen und diese zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dazu sollen Hemmnisse für einen flexiblen Stromverbrauch abgebaut werden.

Die Unternehmen sollen von den niedrigen Strompreisen bei viel Wind und Sonne profitieren können. Für diejenigen Unternehmen, denen das nicht möglich ist, ist eine beihilfekonforme Verlängerung der Regelungen gemäß § 19 Absatz 2-Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV angedacht bzw. es soll Maßnahmen geben, die die entsprechende Entlastungswirkung verlängern (z.B. durch Förderung/Netzentgeltbefreiung für Speicher).

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