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Die Bundesländer einigen sich im Bundesrat auf eine härtere Gangart gegenüber dem Wolf. In einer Entschließung, die der Bundesrat am 11. April fasste, fordern sie die Bundesregierung auf, den Schutzstatus des Wolfes zu senken und ihn ins Jagdrecht aufzunehmen. Deutschland soll, sobald die EU diese Möglichkeiten rechtssicher ermöglicht, davon Gebrauch machen.
Schutzstatus des Wolfes soll gesenkt werden
Konkret fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbietet.
In der Berner Konvention - einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen - wurde bereits der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur Entschließung.
Bundesregierung soll Rechtsänderungen vorbereiten
Die Bundesregierung soll zudem die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.
Die Entschließung war von den Ländern von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eingebracht worden und wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt.
Bundesländer und Regierung beim Wolfsmanagement einig
Damit liegen Bundesländer und künftige Bundesregierung in der Wolfspolitik nun nah beieinander. Denn die Union und SPD haben in ihrem am 9. April vorgestellten Koalitionsvertrag bereits angekündigt, dass Sie die Herabstufung des Wolfes unverzüglich in deutsches Recht überführen wollen, sobald die EU-Entscheidung vorliegt. „Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um“, lautet der Satz dazu im Koalitionsvertrag.
Schwarz-Rot will Wolf soll ins Jagdrecht aufnehmen
Zudem will Schwarz-Rot den Wolf „umgehend“ ins Jagdrecht aufnehmen und so mit den Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz für eine rechtssichere Entnahmemöglichkeit von Wölfen sorgen.
MV-Agrarminister Backhaus begrüßt Bundesratsentscheidung
Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister, Dr. Till Backhaus (SPD), hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt. „Bislang ist es nicht gelungen, rechtssichere Regelungen zum aktiven Wolfsmanagement auf Bundesebene zu schaffen. Diese Regelungslücke muss der Bund nun alsbald schließen, denn die Schäden durch die Art Wolf in der Nutztierhaltung müssen auf ein tragbares Maß begrenzt werden“, sagte er. Dabei sei es wesentlich, dass das Bewertungssystem für die Art Wolf sich an der realen Bestandssituation und nicht an dem theoretischen Ansatz der bioregionalen Regionen orientiere, so Backhaus. Mit der Entschließung des Bundesrates sei man nun einem Management lokaler Wolfsbestände einen Schritt nähergekommen.
Mittelstädt rät zu regional differenziertem Wolfsmanagement
Brandenburgs Agrarministerin, Hanka Mittelstädt (SPD), bezeichnete die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern als bundesweite Vorreiter in der Wolfspolitik. „Wir sind sehr froh, dass eine Mehrheit der Bundesländer in Deutschland die Notwendigkeit erkannt hat, ein effektiveres Wolfsmanagement einzuführen, um die Bestände besser regulieren zu können“, sagte sie nach der Abstimmung. Es gehe dabei nicht darum, den Wolf wieder aus Deutschland zu vertreiben, sondern seine Bestände so zu regulieren, dass die Interessen der Bevölkerung im ländlichen Raum und der Weidetierhalter berücksichtigt würden. Außerdem müssten die durch den Wolf verursachten Schäden in den Weidetierbeständennachhaltig verringert werden.
Bund soll Koalitionsverabredung rasch umsetzen
Die beabsichtigte punktuelle Angleichung des Bundesjagdgesetzes im Koalitionsvertrag des Bundes sei nun rasch mit konkreten Inhalten zu füllen, forderte Mittelstädt. Damit Klarheit hergestellt werde, welche Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz erforderlich sind und welche landesrechtlichen Anpassungen erfolgen müssten. "Ziel ist und bleibt ein regional differenziertes, rechtssicheres Bestandsmanagement für den Wolf, mit dem Schäden in der Nutztierhaltung nachhaltig verringert werden können und gleichzeitig der Wolf als natürlicher Teil unserer Fauna erhalten werden kann“, sagte sie.