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topplus Maul- und Klauenseuche

MKS: Handelsabkommen könnte Tür zum britischen Markt früher wieder öffnen

Der Brexitvertrag enthält Regelungen, die im Tierseuchenfall greifen. Thomas Dosch, Head of Public Affairs bei Tönnies, ist optimistisch, dass der Markt zeitnah wieder aufgeht.

Lesezeit: 4 Minuten

Der MKS-Ausbruch in Brandenburg hat für Schockwellen an den Rind- und Schweinefleischmärkten gesorgt. Wie stellt sich die Situation rund eine Woche nach dem Ausbruch aus Ihrer Sicht dar?

Dosch: Der Ausbruch in Deutschland stellt die gesamte Branche weiterhin vor große Probleme. Insbesondere der Handel mit Fleisch- und Milchprodukten auf den Drittlandsmärkten stockt weiterhin. Etwas einfacher ist die Situation im innereuropäischen Handel geworden. Denn durch die EU-Anerkennung der Restriktionszonen greift nun das Prinzip der Regionalisierung. Jetzt ist der Handel von Rind und Schwein innerhalb der EU-Mitgliedsländer wieder leichter möglich.

Viele Drittländer haben den Import von deutschem Fleisch sofort nach Bekanntwerden des Ausbruchs untersagt. Welche Ländersperren belasten die deutschen Fleischexporteure besonders stark?

Dosch: Insbesondere Korea hat mit dem sofortigen Verbot von Schweinefleischimporten aus Deutschland für negative Auswirkungen an den Märkten gesorgt. Denn Korea nimmt traditionell viele Bäuche ab.

„Großbritannien hat einen Sonderstatus bei Handelsgeschäften mit der EU.“

Großbritannien ist im Fleischsektor einer der wichtigsten Handelspartner für Deutschland. Als ehemaliges EU-Mitgliedsland hat das Land seine Grenzen ebenfalls für Fleischimporte geschlossen. Angeblich soll es im Brexitvertrag aber Klauseln geben, die die Marktöffnung im Seuchenfall relativ zeitnah wieder ermöglicht. Welche Informationen haben Sie hierzu?

Dosch: Großbritannien nimmt im Hinblick auf Handelsgeschäfte seit dem EU-Austritt einen Sonderstatuts im Vergleich zu anderen Nicht-EU-Mitgliedsländern ein. Denn um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Fortsetzung der Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse zu garantieren, haben Großbritannien und die EU Ende 2020 das Handels- und Kooperationsabkommen TCA (Trade and Cooperation Agreement) abgeschlossen.

Das Papier enthält u.a. Bestimmungen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS), die den Handel mit tierischen Erzeugnissen, einschließlich Fleisch, auch im Krisenfall regeln. Und es enthält Bestimmungen, die auf Streitfälle in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit zugeschnitten sind. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass das Abkommen bei SPS-Fragen den Schwerpunkt auf eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungsfindung legt.

Das heißt also, dass Großbritannien seine Grenzen für deutsche Waren wieder öffnen könnte, sobald wissenschaftlich klar ist, dass keine Gefahr von den Importen ausgeht?

Dosch: Ja, das ist so. Entscheidend dabei ist aber, dass alle SPS-Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen und auf international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, z.B. von der Weltorganisation für Tiergesundheit.

„Das TCA-Abkommen enthält klare Regeln für Handelsstreitigkeiten, zum Beispiel bei MKS.“

Ein von der MKS betroffenes EU-Land soll darüber hinaus die Möglichkeit haben, ein Schiedsgericht anzurufen um Streitfragen bei Exportproblemen nach Großbritannien zu lösen. Können Sie das bestätigen und wie genau läuft das Verfahren ab?

Dosch: Ja, das ist richtig. Das TCA-Abkommen enthält Klauseln und Regelungen über die Beilegung von Streitigkeiten. Beide Parteien sind verpflichtet, Informationen über die Grundlage ihrer Maßnahmen, einschließlich Risikobewertungen und wissenschaftlicher Begründungen zu übermitteln. Während der Beilegung eines Streits können vorsorgliche Maßnahmen, z.B. vorübergehende Beschränkungen für Fleischimporte, in Kraft bleiben, wenn sie durch Beweise gerechtfertigt sind.

Ich hoffe jedoch, dass es nicht erforderlich sein wird. Denn das würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Und diese Zeit haben wir nicht. Die deutsche Regierung sollte daher auf einvernehmliche Lösungen setzen.

Wie schätzen Sie die Aktivitäten des BMEL ein?

Dosch: Nach dem Auftreten der Maul- und Klauenseuche hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sofort reagiert. Der Minister hat die betroffenen Verbände unmittelbar informiert. Cem Özdemir hat zudem direkt mit seinem Amtskollegen in Großbritannien gesprochen.

Nachdem das Land Brandenburg die erforderlichen Daten zum Seuchenausbruch zur Verfügung gestellt hatte, hat sie die Fachabteilung des BMEL für das Landwirtschaftsministerium in GB aufbereitet und übermittelt. Die Fachabteilungen im BMEL arbeiten aus unserer Sicht sehr gut.

Die Branche trifft sich derzeit auf der Grünen Woche in Berlin. Inwieweit helfen die vielen persönlichen Gespräche auf Ministerebene?
Dosch: Die Grüne Woche bietet hervorragende Gelegenheiten, die Verhandlungen und Gespräche auf persönlicher Ebene fortzusetzen, da auch der Minister aus Großbritannien in Berlin vor Ort war. Auch mit dem neue EU-Agrarkommissar Christophe Hansen war ein direkter Austausch möglich.

Alle sind optimistisch, dass wir eine schnelle Lösung mit Großbritannien erreichen. Nichtsdestotrotz müssen wir die Ängste auf der Insel ernst nehmen und unsere Hausaufgaben 100 %ig genau erledigen. Hinzu kommt, dass der britische Landwirtschaftsminister mit seinem Parlament übereinkommen muss.

Was erwarten Sie jetzt von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir?
Dosch: Wir erwarten von unserem Minister, dass er konsequent am Ball bleibt. Denn ein Ergebnis, das der deutschen Tierhaltung Absatzsicherheit gibt, haben wir bisher nicht. Und es droht nach wie vor ein immenser Schaden für die deutsche Tierhaltung von ca. 1 Mrd. Euro.

 

 

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