Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Regierungswechsel Aussaat im Frühling Maul- und Klauenseuche

topplus Schlachtviehvermarktung

QS will die Raiffeisen Viehzentrale GmbH aus dem QS-System ausschließen

Der Raiffeisen Viehzentrale GmbH wird vorgeworfen, gegen Vorgaben im QS-Systemhandbuch verstoßen zu haben. Der Sanktionsbeirat empfiehlt der QS-Geschäftsführung, das Unternehmen auszuschließen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ) und einige angeschlossene Betriebe sollen aus dem QS-System ausgeschlossen werden. Das hat der Sanktionsbeirat des QS-Systems der QS-Geschäftsführung empfohlen . Gegenüber top agrar bestätigt die RVZ, von der förmlichen Kündigung des Systemvertrages in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Man wolle die Vorwürfe jetzt erst einmal im Hause prüfen. Auch von Seiten der QS-GmbH gibt man sich in dem Fall zugeknöpft. „Kein Kommentar“, heißt es dazu aus Bonn.

QS-Ausschluss ist härteste mögliche Sanktionsmaßnahme

Welche Vorwürfe genau im Raum stehen, ist derzeit unbekannt. Fakt ist aber, dass diese schwerwiegend sein müssen. Denn bei einem QS-Systemausschluss handelt es sich um die strengste Sanktionsmaßnahme, die QS verhängen kann.

Welche Folgen der Ausschluss für die Landwirte hätte, die ihre Tiere über die RVZ vermarkten, ist derzeit offen. Aktuell sollen die QS-Zertifizierungen für die wesentlichen operativen Einheiten weiterhin gültig sein. Die RVZ sei vorerst weiter voll handlungsfähig.

RVZ-Geschäftsführer Martin Wesselmann äußert sich gegenüber top agrar

Das bestätigt Martin Wesselmann, Geschäftsführer der RVZ. Er betont gegenüber top agrar, dass die an die RVZ angeschlossenen Betriebe aktuell weiterhin über eine QS-Zertifizierung verfügen. Sie sind somit arbeitsfähig und werden ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden und Partnern sowie Einsender voll erfüllen können.

Die RVZ will in den nun anstehenden Gesprächen erreichen, dass das Vermarktungsunternehmen auch in Zukunft die volle Geschäftstätigkeit mit einer QS-Zertifizierung aufrechterhalten kann.

Keine Angaben macht die RVZ weiterhin zu den Gründen, die zu dem Ausschluss geführt haben. Genauere Angaben zum Hintergrund will die RVZ zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen, da die Inhalte und Begründungen Gegenstand der anstehenden Gespräche mit der QS sind, heißt es in einer Mittelung des Unternehmens.

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.