Vor Kurzem rückte die Polizei in Oberösterreich zu einem Einsatz aufs Feld aus. Die Behörden erreichte eine Anzeige, dass ein Landwirt, trotz gefrorenem Boden, Gülle auf ein Feld ausbringt. Die Polizisten stoppten den Landwirt, der schon etwa 7 ha bearbeitet hatte. Er habe gedacht, dass der Boden nur wenige Zentimeter tief gefroren sei und er deshalb Gülle ausbringen dürfe.
Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach bestätigte gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten, dass die Ausbringung von Gülle jedenfalls zu früh sei. Der gefrorene Boden sei aktuell nicht in der Lage, die Gülle aufzunehmen. Diese könnte so direkt in Gewässer gelangen oder bei eintretendem Regen abgespült werden – mit einer möglicherweise verheerenden Wirkung auf Wasserlebewesen. Dem Landwirt droht eine Verwaltungsstrafe.
Kein großes Problem
Grundsätzlich sei laut Landwirtschaftskammer die Gülleausbringung auf gefrorenem Boden kein Problem. Die allermeisten Landwirte hielten sich an das Verbot und düngen nur auf getauten Böden. Die Gefahr der Gewässerverunreinigung sei den Landwirten durchaus bewusst.