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Wegen Vorgaben der EU

Frankreich darf Begriffe "vegane Wurst" oder "veganes Steak" nicht verbieten

Bezeichnungen wie „Steak“ oder „Wurst“ dürfen in Frankreich weiterhin für Fleischersatzprodukte verwendet werden. Das oberste Verwaltungsgericht hat entsprechende Dekrete der Regierung gekippt.

Lesezeit: 1 Minuten

In Frankreich dürfen Bezeichnungen wie „Steak“ oder „Wurst“ weiterhin für pflanzliche Alternativprodukte verwendet werden. Das hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, entschieden. Damit haben die Richter entsprechende Dekrete aus den Jahren 2022 und 2024 vollständig für nichtig erklärt.

Der Staatsrat folgte in seinem Urteil der Ansicht des Berichterstatters. Dieser hatte festgestellt, dass die französische Vorgehensweise gegen europäisches Recht verstößt.

Im Oktober 2024 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, grundsätzlich auch für pflanzliche Produkte erlauben müssen.

Bereits im Frühjahr letzten Jahres hatte der Staatsrat mit Blick auf die Rechtsakte der Pariser Regierung ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Vorgaben geäußert und die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht infrage gestellt.

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