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Regierungswechsel Umnutzung von Stall und Scheune Aussaat im Frühling

Aktivisten unter Beobachtung

Französische Tierrechtler klagen erneut gegen Sondereinheit der Gendarmerie

Da in Frankreich alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, zieht die Tierrechtsorganisation L214 im Kampf gegen die Demeter-Sondereinheit der Gendarmerie Nationale vor den Gerichtshof für Menschenrechte.

Lesezeit: 2 Minuten

Die französische Tierrechtsorganisation L214 will gegen die unter dem Namen „Demeter“ operierende Sondereinheit der Gendarmerie Nationale ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einleiten. Das hat die Nichtregierungsorganisation in Paris angekündigt.

Die Sondereinheit hätte nicht zum Ziel, Straftaten gegen Landwirte zu verhindern, sondern es solle damit jeder Protest gegen die industrielle Landwirtschaft überwacht und eingedämmt werden, so der Vorwurf.

Aktivisten fühlen sich eingeschränkt

Laut L214 stellt die Demeter-Sondereinheit ein „Instrument der Zensur“ dar und greife daher grundlegende Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit an. Nachdem alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft seien, wende man sich nun an den EGMR, um der „ungerechtfertigten Überwachung von Tier- und Umweltverbänden“ ein Ende zu setzen. Dieser Schritt wird von mehr als 120 Personen und Verbänden unterstützt, darunter die Umweltorganisation Pollinis, die parallel dazu öffentlich zur Auflösung der Sondereinheit aufgerufen haben.

Polizeiarbeit ist legal

Die nach der griechischen Göttin Demeter benannte Einheit war Ende 2019 von der französischen Regierung zur Bekämpfung von Kriminalität gegen Landwirte gegründet worden und ist seither umstritten. Erst im November 2024 hatte das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, geurteilt, dass die Sondereinheit legal operiere und in der derzeitigen Form weitergeführt werden könne. Sie hatte damit ein vorinstanzliches Urteil aufgehoben, bei dem der ersten Klage von L214 gegen das Eingreifen bei „ideologischen Aktionen“ stattgegeben worden war.

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