Greenpeace ist in den USA zur Zahlung von 667 Mio. Dollar Schadenersatz verurteilt worden. Das hat ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat North Dakota entschieden.
Die Umweltschützer hatten 2016 und 2017 heftig gegen den Bau einer Ölpipeline durch Sioux-Gebiete demonstriert. Die Betreibergesellschaft hatte Greenpeace daraufhin in einem Verfahren vorgeworfen, die Proteste orchestriert und bewusst Falschinformationen über die Pipeline verbreitet zu haben. Das habe zu wirtschaftlichen Schäden geführt. So sei fälschlich behauptet worden, dass die Leitung die Wasserversorgung der amerikanischen Ureinwohner Sioux gefährde.
US-Präsident Donald Trump hatte in seiner ersten Amtszeit grünes Licht für die Inbetriebnahme der 1.900 km langen Pipeline gegeben.
Urteilsbegründung
Dem folgten die neun Geschworenen. Greenpeace habe sich der Verleumdung und anderer Vorwürfe schuldig gemacht, heißt es im Urteil. Der Firma Energy Transfer und dem Tochterunternehmen Dakota Access sei Schadenersatz zu zahlen.
In der Klage wurden Greenpeace u.a. auch widerrechtliches Betreten eines Grundstücks und Besitzstörung vorgeworfen. Klägeranwalt Trey Cox sagte in seinem Eröffnungsplädoyer, Greenpeace habe Außenstehende dafür bezahlt, in die Gegend zu kommen und zu protestieren, habe Material für Blockaden geschickt, Schulungen für Protestierende organisiert oder geleitet und unwahre Aussagen über das Projekt gemacht, um es zu stoppen.
Demonstrationsfreiheit
Greenpeace kündigt Berufung an und weist die Vorwürfe zurück. Mitarbeiter der Organisation seien kaum oder gar nicht an den Protesten beteiligt gewesen und hätten nichts mit den Verzögerungen beim Bau durch Energy Transfer zu tun gehabt. Das Urteil sei ein „Angriff auf die Demonstrationsfreiheit“. Man werde den Protest nicht zum Schweigen bringen.
Angst vor deutschen Slapp-Klagen
Nervös wird nun auch Greenpeace Deutschland. In den USA handelte es sich um ein sogenanntes Slapp-Verfahren (Strategic Lawsuit against Public Participation). Laut dem Greenpeace e.V. Hamburg nutzen Slapp-Klagen rechtliche Mittel wie Forderungen auf Schadensersatz systematisch, um kritische Stimmen aus der Öffentlichkeit zu drängen. Organisations- Juristin Baro Vicenta Ra Gabbert fordert daher von der künftigen Bundesregierung, Slapp-Klagen in Deutschland auszuschließen
“Die Entscheidung in den USA zeigt, dass es offensichtlich nicht um die Sache, sondern darum geht, freie Meinungsäußerung zu unterbinden. Kritische zivilgesellschaftliche Stimmen sollen so auch mittels Gerichtsprozessen zum Schweigen gebracht werden. Um so wichtiger ist es jetzt, dass die künftige Bundesregierung die Anti-Slapp-Richtlinie der EU effektiv umsetzt und so Demokratie und freie Meinungsäußerung schützt”, sagt sie.