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Cannabis-Anbauverein: „Es ist ein Business, in dem viel Geld fließt"

José Ribas zieht mit dem Cannabis-Anbauverein (CSC), dem er vorsitzt, in eine leer stehende Halle eines landwirtschaftlichen Betriebes ein. Er berichtet von der Raumsuche und wie CSCs arbeiten.

Lesezeit: 4 Minuten

Herr Ribas, Sie haben für einen Anbauverein im ländlichen Raum Westfalens eine Räumlichkeit zum Cannabisanbau gesucht. Wie verlief die Suche?

José Ribas: Für uns war es nicht schwer, eine Halle zu finden. Sie liegt auf einem umgenutzten Gemischtbetrieb, dessen Standort wir nicht nennen möchten. Wenn die Pflanzen eingezogen sind, ist der investierte Wert so hoch, dass wir das Risiko eines möglichen Diebstahls klein halten möchten.

Welche Kosten haben Sie?

Ribas: Wir bauen Pflanzräume aus Trockenbauelementen in die Halle. Außerdem haben wir Anschaffungskosten für die Pflanzen. Wir zahlen für die 400 m² große Halle monatlich 4 – 5 €/m² Miete. Dazu kommen bei Vollauslastung mit 500 Mitgliedern monatliche Stromkosten in Höhe von rund 20.000 €. Der Verein stellt einen Geschäftsführer ein, der sich um bürokratische und verwaltungstechnische Anforderungen kümmert und den Kontakt zu den Behörden und Mitgliedern hält. Er soll rund 3.000 €/Monat bekommen. Hinzu kommen Kosten für Erntehelfer oder Labortests der Ernten und mehr.

Wie finanzieren Sie das?

Ribas: Es ist eine Mischkalkulation. Wir finanzieren uns zum einen über die Mitgliedsbeiträge. Ein Mitglied zahlt 80 €/Monat und erhält dafür steuerfrei einen Anteil der Ernte, im ersten Jahr etwa 16 g/Monat. Zum anderen rechnen wir mit Einnahmen aus dem Cannabisverkauf an unsere Mitglieder. Denn wer mehr als seinen steuerfreien Anteil beziehen und die gesetzlich erlaubten 50 g/Monat ausschöpfen möchte, kann die restlichen Gramm käuflich von uns erwerben. In jedem Fall ist ein Ansprechpartner zur Suchtprävention involviert, den wir bereitstellen müssen.

Was kostet Cannabis bei Ihnen?

Ribas: Für alle Mitglieder, die jetzt schon dabei sind, gibt es ein Anfangsangebot. Da wird das Gramm im ersten Jahr voraussichtlich 5 € kosten. Zum Vergleich: Die Straßenpreise liegen etwa doppelt so hoch. So können wir unserer Kalkulation zufolge bereits ab 50 Mitgliedern kostendeckend wirtschaften. Fest steht, es ist ein Business, in dem viel Geld fließt.

Worauf sollten interessierte Landwirte achten, wenn sie mit einem Anbauverein Kontakt haben?

Ribas: Vermieter können sich die Anbaulizenz zeigen lassen. CSCs sind im Vereinsregister gelistet. Wie bei allen Mietangelegenheiten sollte es selbstredend auch persönlich passen.

Konsumcannabisgesetz: Wie Anbauvereinigungen geregelt sind

Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Seitdem sind Besitz und Konsum von Cannabis teillegalisiert. Am 1. Juli 2024 traten die Regelungen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen in Kraft. Ein Einblick ins Gesetz, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Anbauvereinigungen, die nicht-gewerblich Cannabis anbauen und zum Zwecke des Eigenkonsums an Mitglieder weitergeben, brauchen eine Genehmigung.

  • Die Genehmigung für Anbauvereinigungen gilt für sieben Jahre.

  • Anbauvereinigungen dürfen max. 500 Mitglieder haben, die mind. 18 Jahre alt sind. (Anm. d. Red.: aarnt bioworks arbeitet nur mit CSCs zusammen, deren Mitglieder mind. 21 Jahre alt sind.)

  • Anbauvereinigungen müssen einen Mindestabstand von 200m zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen einhalten.

  • Es dürfen an jedes Mitglied höchstens 25g Cannabis pro Tag und höchstens 50g Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum weitergegeben werden.  aarnt bioworks geht von einem Durchschnittsverbrauch eines CSC-Mitglieds von rund 14g/Monat aus.

  • An Mitglieder unter 21 Jahren darf monatlich max. 30g Cannabis weitergegeben werden. Es darf einen THC-Gehalt von 10% nicht überschreiten.

  • Proben jeder Ernte müssen an ein Labor zur Prüfung geschickt werden. Erst danach folgt die Abgabe.

  • Die Weitergabe des Cannabis ist nur in Reinform erlaubt (Marihuana, die Blüte) oder Haschisch (abgesondertes Harz der Pflanze). Eine Weiterverarbeitung zu z.B. Haschkeksen ist verboten.

  • Mitglieder dürfen von der Anbauvereinigung erhaltenes Cannabis nicht an andere Personen weitergeben.

  • Im Straßenverkehrsgesetz sind seit 22. August 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum festgelegt worden, sowie ein Cannabisverbot für Fahranfänger und ein Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol.

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