Ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2021 verbietet es Unternehmen, ihre Fleischersatzprodukte als Wurst, Steak oder Filet zu bezeichnen – also gängige Namen für „echte“ Produkte aus Fleisch zu verwenden. Diese Verordnung verstößt jedoch gegen das EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Freitag. Gleichzeitig eröffnet das EU-Gericht den Mitgliedsstaaten andere Wege, solche Bezeichnungen zu verhindern.
Beyond Meat klagt erfolgreich
Beyond Meat, ein Unternehmen für pflanzliche Alternativen, focht gemeinsam mit veganen Interessensvertretern das französische Gesetz an. Das Urteil des EuGH fällt nun wie folgt aus: Das Verbot „fleischiger“ Namen, wie Frankreich es durchsetzte, sei nicht zulässig.
Die Mitgliedsstaaten können pflanzlichen Produkten nicht grundsätzlich Begriffe verwehren, die traditionell für Fleischprodukte genutzt werden, solange die Inhaltsstoffe klar angegeben sind und keine Irreführung der Verbraucher stattfindet.
Mitgliedsstaaten können das Verbot umgehen
Allerdings sei es durchaus erlaubt, eine Bezeichnung ausschließlich für Produkte mit tierischen Inhaltsstoffen festzulegen. Das bedeutet für die EU-Mitglieder: Wenn sie bestimmen, dass beispielsweise der Begriff „Wurst“ nur für Tierprodukte verwendet werden darf, ist dieser für pflanzliche Alternativen nicht mehr zulässig. Frankreich habe allerdings keine solche Bezeichnung für die Tierprodukte festgelegt, was zur Folge hat, dass Unternehmen wie Beyond Meat ihre Veggiewurst weiterhin als Wurst betiteln dürfen.
Das sagen die Interessenvertreter
Die Europäische Vegetarier-Union (EVU) begrüßt den Schritt, befürchtet jedoch, dass die Möglichkeit die Bezeichnung für Veggieprodukte einzuschränken, zu einer Störung des Binnenmarktes führen könne. Der Grund dafür seien die „kulturellen und sprachlichen Unterschiede“. Die Fleischverarbeitungsindustrie hingegen fordert eine einheitliche Regelung für alle EU-Staaten, die tierische Begriffe für pflanzliche Fleischersatzprodukte verbietet.
Bis dahin heißt es: Hersteller von Fleischersatzprodukten dürfen in Frankreich weiterhin „Veggiewurst“ verkaufen, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen.