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Regierungswechsel Gemeinsame Marktordnung der EU Umnutzung von Stall und Scheune

topplus Verpflichtende Milchverträge

Diese Bundesländer sind gegen Artikel 148

Mehrere Bundesländer stellen sich gegen eine Verschärfung der Gemeinsamen Marktordnung. Sie sorgen sich um die Vertragsfreiheit bei genossenschaftlich organisierten Molkereien.

Lesezeit: 2 Minuten

Mehrere Bundesländer wollen sich im Bundesrat offenbar gegen eine Verschärfung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) aussprechen. Laut einer Beschlussvorlage wollen sie die Bundesregierung auffordern, sich bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck gegen eine Neuregelung der GMO einzusetzen. Der Brüsseler Verordnungsvorschlag steht auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 14. Februar.

EU-Kommission will verpflichtende Lieferverträge

Mitte Dezember hatte die EU-Kommission unter anderem vorgeschlagen, dass Molkereien und Milchviehbetriebe vor Ablieferung von Milch einen schriftlichen Vertrag über die Liefermenge, den Preis, die Qualität sowie die Dauer des Vertrages abschließen müssen.

Die Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung sollte laut EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten verpflichtend sein, nicht wie bislang freiwillig.

GMO-Reform könnte Vertragsfreiheit einschränken

Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sehen in der geplanten Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen einen Eingriff in die Vertragsfreiheit der genossenschaftlich organisierten Molkereien und der Marktpartner in anderen Sektoren.

Sie betonen, dass die Milchverarbeitung überwiegend genossenschaftlich organisiert sei und daher vertragliche Beziehungen bereits nach dem Willen der Beteiligten gestaltet werden könnten.

Lässt Artikel 148 die Milchpreise sinken?

Die Reform der GMO werde die Beteiligten der Produktionskette mit Bürokratie belasten, ohne dass eine Verbesserung der Einkommenssituation der Erzeuger zu erwarten sei. Im Gegenteil seien aufgrund der zusätzlichen Kosten sogar negative Auswirkungen auf die Erzeugerpreise zu befürchten, insbesondere für kleine Betriebe.

Entscheidung in Brüssel

In Brüssel werden sich die EU-Mitgliedstaaten und die Abgeordneten des Europaparlamentes in den kommenden Wochen mit den Vorschlägen der EU-Kommission befassen müssen.

Die Bundesländer haben im Bundesrat keinen direkten Einfluss auf die Brüsseler Entscheidung, können aber versuchen, die Position der deutschen Bundesregierung in Brüssel zu beeinflussen.  

AbL plädiert für verbindliche Milchverträge

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert die Position der unionsgeführten Länderministerien. Gerade das Beispiel aus Süddeutschland zeige, dass eine hohe Anzahl an Erzeugergemeinschaften, die ihre Milchmenge gemeinsam vermarkteten und hierzu im Vorfeld Verträge schlössen, zu stabileren und höheren Preisen beitrage. Aus Sicht der AbL hat auch die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) in ihrem Abschlussbericht verbindliche Lieferverträge mit konkreten Angaben über Menge, Qualität, Preis und Laufzeit des Vertrages empfohlen. Mangelnde Marktmacht dagegen sei ein zentraler Grund für den Strukturwandel bei Milchviehbetrieben in den letzten zehn Jahren.

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