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topplus Nach Schwein folgt Rind

So will Özdemir die Tierhaltungskennzeichnung für Rindfleisch jetzt durchziehen

Agrarminister Cem Özdemir will jetzt das Tierhaltungskennzeichen auf Rindfleisch ausdehnen. Seine gerade vorgelegten Kriterien für die Haltung von Rindern in den fünf Haltungsformen stoßen auf Kritik.

Lesezeit: 3 Minuten

Bevor die Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch richtig gestartet ist, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erste Eckpunkte für eine Ausweitung auf Rindfleisch vorgelegt. Weil gesetzliche Vorgaben für die Rinderhaltung weitgehend fehlen, orientiert sich das Ressort bei den Kriterien für die verschiedenen Haltungsformen an vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien von Verbänden, Bundesländern und anderen Mitgliedstaaten sowie an den Vorschlägen der ehemaligen Borchert-Kommission. Das Eckpunkte-Papier sollen verschiedene Verbände erhalten haben, berichten mehrere Medien.

Wahlelemente bei der Haltungsform Stall+Platz

Maßgeblich für die Tierhaltungskennzeichnung sollen die letzten zwölf Monate vor der Schlachtung sein. Laut dem Papier soll in der Haltungsform „Stall+Platz“ Rindern mit einem Gewicht von 150 bis 400 kg jeweils 3,5 m2, zwischen 400 und 600 kg rund 4,5 m2 und über 600 kg dann 5,5 m2 zur Verfügung stehen. Daneben soll der Stall unterschiedliche Anforderungen etwa an den Liegebereich sowie die Ausstattung beispielsweise mit einer Viehbürste erfüllen müssen. Dabei sollen die Halter aus einer Palette von Möglichkeiten wählen können.

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Drei Stallformen sind für die Haltungsform „Frischluftstall“ vorgesehen. Beim „Frischluftstall“ soll das Außenklima einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima haben, den Tieren jederzeit eine unbegrenzte Fläche außerhalb eines Stalles zur Verfügung stehen oder sie Tieren in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr auf einer zur Beweidung geeigneten Grünfläche gehalten werden.

Drei Stallformen für die Haltungsform „Auslauf/Weide“

Ebenfalls drei Stallformen enthält das Eckpunktepapier für die Haltungsform „Auslauf/Weide“. In Stallform 1 soll den Tieren jederzeit ein Auslauf zur Verfügung stehen müssen, durch den jedem Tier ermöglicht wird, äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrzunehmen. Dabei soll jedem Tier in diesem Auslauf je nach Gewicht eine bestimmte Mindestbodenfläche zur Verfügung stehen. In Stallform 2 soll die Haltung der Tiere in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen auf einer zur Beweidung geeigneten Grundfläche erfolgen müssen.

In der restlichen Zeit sollen sich die Tiere im Stall frei bewegen können und dabei Mindestplatzvorgaben eingehalten werden müssen. In Stallform 3 sollen die Tiere dauerhaft im Freien ohne festen Stall gehalten werden und ihnen im Winter ein geschützter Liegebereich zur Verfügung stehen müssen.

In der Haltungsform Bio sollen schließlich die entsprechenden Vorgaben in der EU-Verordnung erfüllt sein müssen.

Bauernverband: Kriterien gehen an der Realität vorbei

Der Bauernverband kritisiert die Praxisferne der Pläne: "Die ersten Vorschläge für eine Erweiterung auf den Bereich Rind sind noch völlig unausgegoren; die Kriterien gehen an der Realität weit vorbei", sagt Generalsekretär Bernhard Krüsken gegenüber der Lebensmittelzeitung (LZ). Das Ministerium habe offenbar "einen besonderen Ehrgeiz", die Vorgaben der etablierten Kennzeichnungssysteme zu konterkarieren. "Es entsteht der Eindruck, dass man eher an Symbolik als an einer echten Weiterentwicklung arbeitet", bilanziert Krüsken laut LZ.

Tierschutzbund: Zuerst gesetzliche Standards festlegen!

Der Deutsche Tierschutzbund reagierte mit scharfer Kritik und warnte vor einem Chaos: „Wie soll sich eine Tierhaltungskennzeichnung für Rinder vom gesetzlichen Standard abheben oder sich an ihm orientieren, wenn dieser überhaupt nicht existiert“, so Verbandspräsident Thomas Schröder. Mit dem Begriff „Stall“ gekennzeichnete Produkte stammten dann von Tieren aus Ställen, für die es keine konkreten Mindestanforderungen gebe.

Hinzu komme, dass die Kennzeichnung für Schweine immer noch in der Diskussion sei. Das BMEL müsse erst die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anpassen. „Solange es keine Haltungsverordnung für Rinder gibt, kann es keine Haltungskennzeichnung für Rinder geben“ warnte Schröder. Tierschutz brauche Ordnungsrecht, „keine irreführenden Kaufanreize am Fleischregal“.

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