Deutschland exportiert rund 50 % seiner Milch und Milchprodukte. Von diesen 50 % gehen etwa 18 % in den direkten Export mit Drittländern außerhalb der EU. "Die Zahlen unterstreichen die Wichtigkeit für ein zielgerichtetes und konstruktives Vorgehen zwischen Politik, Ministerium und Wirtschaftsbeteiligten", teilt der Milchindustrie-Verband (MIV) in einem offiziellen Statement mit.
Die wirtschaftlichen Folgen für den Milchsektor durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland sind nach Angaben des Verbands bisher noch nicht abzusehen: „Die wirtschaftlichen Folgen werden sich in nächster Zeit zunehmend herauskristallisieren. Über die Auswirkungen auf den Milchmarkt können wir derzeit noch keine verlässlichen Zahlen bieten. Teils sind deutliche Einschnitte bei Molkereiunternehmen zu befürchten.“
Molkereien, die Milch exportieren, schließen mit den Abnehmern sogenannte Exportzertifikate ab. Bestandteil davon sind unter anderem Aussagen zur Freiheit von Tierseuchen, teilt der MIV mit. Wenn darin Formulierungen enthalten sind im Sinne von „kein Auftreten von MKS in Deutschland“, so sind diese Zertifikate durch die zuständigen Behörden kurzfristig nicht auszustellen.
Regionalisierung kann von Vorteil sein
Die Zertifikate vereinbaren die Molkereiunternehmen individuell mit den Abnehmern. Es gibt also auch die Möglichkeit einer Regionalisierung. Damit wären Milch(-produkte) nur aus einer definierten betroffenen Region (z.B. einem Landkreis) von einem Exportverbot betroffen, wenn dieser als nicht MKS-frei betrachtet wird. Eine grundsätzliche Ablehnung der Unterzeichnung von allen Exportzertifikaten ergibt sich daraus laut MIV aber nicht.
BMEL arbeitet an Empfehlungen
Nach Aussagen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erstellt das Ministerium eine Empfehlung für die zuständigen Veterinäre zum Umgang mit Ausfuhren im innergemeinschaftlichen EU-Handel. Für welche Länder welche Regelung gilt, prüft der MIV in enger Abstimmung mit dem BMEL. Das BMEL wird versuchen, Sonderregelungen mit den vom Exportstopp betroffenen Zielländern zu erreichen.
Weiterhin ist es wichtig, gemeinsam mit dem BMEL zu klären, in welche Länder und unter welchen Bedingungen weiterhin exportiert werden darf, so der MIV: "Unsere Argumentation dabei ist, dass die Milch oder Milchprodukte beispielsweise aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder Bayern definitiv MKS-frei sind. Es muss also gelingen, die Regionalität auch beim Export in Drittländer zum Zuge kommen zu lassen."
Sicher ist laut Friedrich Löffler-Institut, dass von pasteurisierter Milch und den daraus hergestellten Milchprodukten keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen ausgeht.