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RVZ bestätigt Fehler und will aufklären

Die Raiffeisen Viehzentrale GmbH bestätigt Fehler bei Schlachttierlieferungen, hält die Sanktionen aber nicht für angemessen. Das Unternehmen legt Einspruch gegen die QS-Entscheidung ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ) werden Fehler bei der Vermarktung von Schlachtvieh (Großvieh) vorgeworfen. In einem Schreiben teilt die RVZ jetzt mit, dass es im Zeitraum zwischen November 2023 und Januar 2024 tatsächlich Widersprüchlichkeiten bei den Lieferungen gegeben hat. 

„Nach dem Bekanntwerden des Sachverhalts haben wir umgehend reagiert und eine unabhängige Prüfung durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie selbstverständlich auch eine interne Prüfung unserer Systeme veranlasst“, so die RVZ. 

Das Unternehmen hat das Qualitätsmanagement und die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten in der Lieferkette überarbeitet und optimiert. Ziel sei, entsprechende Vorkommnisse für die Zukunft sicher auszuschließen. Dazu gehören interne Schulungen zu den bestehenden Abläufen, aber auch ein überarbeitetes und erweitertes Qualitätsmanagementprogramm für die RVZ.  

Sanktionen überzogen, Gespräche mit QS zum weiteren Vorgehen  

Konkret ist die RVZ mit sofortiger Wirkung vom QS-System ausgeschlossen, für die Bündlertätigkeit sieht QS eine Frist bis Ende April 2025 vor, für den Bereich Transport eine Frist Ende Juni 2025. Die Entscheidung von QS, die RVZ aus dem QS-System auszuschließen, hält das Unternehmen nicht für angemessen. „Sie steht nicht im Verhältnis zu den Fehlern, die bei unseren Lieferungen entstanden sind, und vor allem unserem Verhalten dazu. Wir haben deshalb im vertraglich vorgesehenen Sanktionsverfahren bei QS Einspruch eingelegt und stehen mit QS in Gesprächen“, heißt es in der Mitteilung. 

Die RVZ kritisiert, dass eine so weitreichende Sanktionierung durch QS nicht angemessen sei. Die Probleme konzentrierten sich zudem auf einen kurzen Zeitraum, der bereits ein Jahr zurückliegt. „Sie sind nachweislich nach diesem Zeitraum nicht mehr aufgetreten“, heißt es dazu. Zudem fallen die Unregelmäßigkeiten in den Zeitraum der früheren Gesellschaft RVG, die nach der Fusion zwischen der VZ Südwest in der RVZ aufgegangen ist. 

QS-Zertifizierung gilt derzeit weiter 

Die RVZ steht im direkten Austausch mit der QS-GmbH. Das Ziel müsse sein, auch nach Ablauf der von QS genannten Fristen die volle Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten. Aktuell gilt nach Angaben der RVZ, dass man bis auf Weiteres handlungsfähig und arbeitsfähig ist. „Sowohl als Bündler als auch in der Logistik verfügen wir weiterhin über eine QS-Zertifizierung und werden alle unsere Verpflichtungen gegenüber Kunden und Partnern sowie Einsendern erfüllen können“, teilt das Unternehmen mit. „Wir bedauern ausdrücklich die Unannehmlichkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt für alle ergeben.“ 

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