Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind neben den eingerichteten Sperrzonen und den geltenden Verbringungsverboten weitere Restriktionen für die Betriebe zu erwarten. Darauf hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwoch hingewiesen.
Da Mecklenburg-Vorpommern auch Bestandteil der Europäischen Union und damit des EU-Binnenmarktes sei, würden in diesem Fall durch die zuständigen EU-Dienststellen auch bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die ASP erlassen. Diese Sofortmaßnahmen seien primär Handelsrestriktionen, mit denen eine weitere Verbreitung des Virus innerhalb der EU eindämmt werden soll, erklärte der Minister.
Veröffentlichung von Sofortmaßnahmen in EU-Amtsblatt
Laut Backhaus wird in Kürze mit einer Veröffentlichung der Sofortmaßnahmen im EU-Amtsblatt gerechnet. „Welche konkreten Einschränkungen der ASP-Ausbruch im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Rahmen von Exporten von lebenden Schweinen sowie Schweinefleisch beziehungsweise Schweinefleischerzeugnissen nach Staaten außerhalb der EU hat, kann momentan noch nicht abgeschätzt werden“, betonte der Minister.
Bei den Exporten gelten Backhaus zufolge in erster Linie die konkreten tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Zielstaats. Aufgrund der Gesamtlage hinsichtlich der ASP in der EU beziehungsweise in Deutschland hätten viele Zielstaaten außerhalb der EU bereits vor dem aktuellen Fall in Vorpommern-Greifswald den Handel mit lebenden Schweinen und Schweinefleisch gesperrt beziehungsweise unter bestimmten Vorgaben eingeschränkt.