Das Schlachten von Schweinen aus Restriktionszonen, die aufgrund der Afrikanischen Schweinepest eingerichtet wurden, und die Verarbeitung sowie die Vermarktung des Fleisches bereiten nach wie vor große Probleme. Denn die EU gibt vor, dass Tiere, die in ASP-Restriktionszonen gehalten wurden, nur in Betrieben geschlachtet werden dürfen, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens speziell dafür benannt wurden.
Bisher nur wenige „benannte“ Schlachtbetriebe
Bisher war das Interesse der Schlachtunternehmen gering, sich dafür zu bewerben. Der Aufwand für die gesonderte Erfassung und getrennte Schlachtung der Tiere, die fehlenden Absatzmöglichkeiten für das Fleisch und die Furcht, wertvolle Exportlizenzen zu verlieren, hielt die meisten davon ab. Das Ergebnis waren bisher lange Transportwege für Tiere aus Restriktionszonen, hohe Transportkosten und null Erlös für Mäster. Sie mussten und müssen ihre Schweine größtenteils verschenken und sogar noch die höheren Transportkosten selbst tragen.
Metzgerhandwerk bestmöglich auf ASP vorbereiten
Das will Bayern nun ändern. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber erklärte gestern (5.12.24) in einer Pressemitteilung, dass er die bayerischen Metzgereien, die für hochwertiges Handwerk stehen, bestmöglich auf einen ASP-Ausbruch vorbereiten wolle. Ihnen soll es im Falle eines Seuchenausbruchs und der Einrichtung von ASP-Restriktionszonen weiterhin ermöglicht werden, regional Schweine zu vermarkten.
Bayern will Ausnahmeregelung im EU-Recht nutzen
Dazu will Bayern eine Ausnahmeregelung im EU-Recht nutzen, die es den zuständigen Behörden insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben erlaubt, auf ein aufwendiges Benennungsverfahren zu verzichten. Stattdessen ist eine vereinfachte Anzeigepflicht vorgesehen. Dafür reichte es, wenn die Metzger – ganz unbürokratisch – gegenüber der zuständigen Behörde lediglich den Wunsch äußern, Fleisch von Schweinen aus Restriktionszonen zu verarbeiten. Die Landkreise, kreisfreien Städte und Regierungen sollen dazu entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Runder Tisch mit der Schlachtwirtschaft geplant
Gleichzeitig werde man, so Minister Glauber, weiter alle Anstrengungen unternehmen, dass Schweine aus ASP-Restriktionszonen auch in Bayern geschlachtet werden können. Noch in diesem Jahr soll es dazu eine Runden Tisch mit der bayerischen Schlachtwirtschaft geben.