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ASP: Sperrzonen jetzt auch in Baden-Württemberg

Wegen den ASP-Fällen in Hessen und Rheinland-Pfalz hat nun auch Baden-Württemberg Sperrzonen in der angrenzenden Stadt Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis eingerichtet.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen und Rheinland-Pfalz haben nun auch Konsequenzen für die Schweinehalter im Nachbarbundesland Baden-Württemberg. "Am 27. Juli wurde im hessischen Landkreis Bergstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zu Baden-Württemberg ein Wildschwein positiv auf das ASP-Virus getestet. Nach den EU-rechtlichen Vorgaben müssen jetzt auch die an Hessen angrenzende Stadt Mannheim und der Rhein-Neckar-Kreis Restriktionszonen einrichten“, erklärte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk heute in Stuttgart.

Einrichtung von Sperrzonen in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis

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Die Behörden in Baden-Württemberg haben dort nun eine sogenannte Sperrzone II (infizierte Zone) und eine Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen (siehe Übersicht).

Die Sperrzone II umfasst die sogenannte ‚infizierte Zone‘, die nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen einzurichten ist. In der infizierten Zone gelten Beschränkungen für Verbringungen von gehaltenen und wildlebenden Tieren oder Erzeugnissen sowie weitere Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung und zum Schutz vor biologischen Gefahren. Das soll die Ausbreitung der Seuche verhindern.

In diesem Gebiet werden zudem zeitlich befristete Jagdverbote, die Suche nach tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwildsuche) und die Untersuchung aller tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine angeordnet. Außerdem kann dort die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt und das Anlegen von Jagdschneisen verfügt werden.

Nach der Aufhebung des Jagdverbots kann eine verstärkte Bejagung angeordnet werden. Es können Zäune eingerichtet werden, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Zudem gelten für die Hausschweinebetriebe in der Sperrzone II verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen.

In der Sperrzone I sollen ebenfalls intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Darüber hinaus können Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen werden. Auch für die hier liegenden Hausschweinebetriebe gelten verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen.

Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der ASP

Unabhängig von der konkreten Festlegung von Restriktionszonen hat das Landwirtschaftsministerium bereits umfangreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um einen Eintrag der ASP in die Wildschweinepopulation in Baden-Württemberg frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, erklärte Minister Hauk.

So sei unmittelbar nach dem ersten Auftreten der ASP in Hessen die Jägerschaft zu erhöhter Wachsamkeit und Beprobung von Schwarzwild aufgerufen worden. Zudem wurde in den an Hessen und Rheinland-Pfalz angrenzenden Kreisen das bestehende Monitoring auf Schweinepest nochmals erweitert. Neben dem landesweiten Monitoring von sogenannten Indikatortieren werden alle erlegten Wildschweine auf ASP untersucht.

In den Schweinehaltungsbetrieben werden nun entsprechend der EU-Vorgaben pro Woche mindestens zwei Falltiere im Alter von über 60 Tagen virologisch auf ASP untersucht. "Zudem haben wir bereits mit einer ‚taktische Zäunung‘ begonnen, das heißt wir sichern freie Gebiete weiträumig ab gegen eine Einschleppung von ASP durch Wildschweine, beispielsweise entlang der Autobahn A6 oder entlang des Rheindeichs in Mannheim“, betonte Minister Peter Hauk.

Bewährte Suchhundeteams

Besonders bewährt habe sich auch das Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams des TCRH (Training Center Retten und Helfen GmbH) aus Mosbach, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden, so Hauk. Im letzten Jahr seien nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet worden. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert und derzeit mit großem Erfolg in Hessen im Einsatz.

Darüber hinaus appellierte Hauk nochmals an Reisende, keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurückzulassen. Gleiches gelte für LKW-Fahrer, die an Raststätten Pause machen und Lebensmittel verzehren.

Kostenlose Beratung zu Biosicherheit

Schweinehaltungsbetriebe in Baden-Württemberg können sich kostenlos zu Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung wird vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes durchgeführt. Das Angebot bestehe für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform.

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