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topplus Jagdverbot und Leinenpflicht

Hessen definiert neue Sperrzonen zur ASP-Bekämpfung

Im Zuge des Ausbruchs der ASP in Hessen hat das Landwirtschaftsministerium die betroffenen Gebiete neu abgegrenzt. Die Details.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie das hessische Landwirtschaftsministerium mitteilt, soll die bisherige Restriktionszone der Afrikanischen Schweinepest (ASP) von rund 100.000 ha in eine sogenannte Sperrzone II umgewandelt werden.

Zusätzlich wird daran angrenzend ein zehn Kilometer breiter Streifen als eine neue Sperrzone I festgelegt. Diese umfasst knapp 150.000 ha und wirkt als sogenannte Pufferzone. Sie erweitert das betroffene Gebiet um Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße.

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Vorgaben der EU

Die Umbenennung und Neueinrichtung gehen auf Vorgaben der EU-Kommission zurück. In den Zonen gelten Vorschriften, die ebenfalls auf EU-Verordnungen basieren. In Hessen erstellt das Landwirtschaftsministerium Muster-Allgemeinverfügungen, welche die betroffenen Landkreise eigenverantwortlich umsetzen müssen. Dies soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Jagdverbote und Leinenpflicht in Sperrzone II

In der Sperrzone II, die eng um das Kerngeschehen eingerichtet wurde, gilt eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch ein grundsätzliches Jagdverbot sowie Vorgaben für die Landwirtschaft bei der Ernte, um eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu verhindern.

Wildschweine dezimieren

Spaziergänger sollen auf den Wegen bleiben. Die Regelungen sind mit denen der bisherigen Restriktionszone vergleichbar. Im Gegensatz dazu wird in der Sperrzone I zur verstärkten Jagd aufgerufen. Ziel ist, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr für die Wildschweine einzudämmen.

Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Gleichwohl gibt es Einschränkungen für den Umgang mit erlegtem Schwarzwild sowie bei den Jagdarten (keine Bewegungs- und Erntejagden), da gleichzeitig eine Versprengung der Wildschweine verhindert werden muss.

Verbringungsverbote

In einem Radius von rund zehn Kilometern um infizierte Betriebe gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtungen. Der Handel mit lebenden Schweinen wird grundsätzlich verboten.

Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schweinefleisch von dort darf nur noch unter strengen Auflagen vermarktet werden. Dies dient ausschließlich der Seuchenprävention, der Verzehr von Schweinefleisch ist völlig unbedenklich.

Seit Juni kämpft Hessen gegen die ASP

Im Kreis Groß-Gerau war Mitte Juni der erste ASP-Fall in Hessen bei einem Wildschwein festgestellt worden. Seitdem wird in der Region intensiv nach Kadavern gesucht, um das Zentrum des Geschehens zu lokalisieren. Taktische Elektrozäune sollen verhindern, dass infizierte oder kranke Tiere nach außen gelangen.

Kadaversuche mit Hunden und Drohnen

Speziell ausgebildete Kadaversuchhunde und Drohnen haben bereits rund 17.000 ha abgesucht. Dabei wurden bislang 48 positive Fälle entdeckt. Das Land kooperiert eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Ein europäisches Expertenteam, die sogenannte EUVET-Mission, hatte kürzlich den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz ein gutes Zeugnis bei ASP-Bekämpfung ausgestellt.

Hintergrund: Betroffene Kreise und Kommunen

Der Kreis Groß-Gerau liegt vollständig in der Sperrzone II. Ferner zählen dazu Teile der Kreise Offenbach-Land, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg sowie des Main-Taunus-Kreises und der Städte Frankfurt am Main, Darmstadt und Wiesbaden.

Zur Sperrzone I (Pufferzone) zählen Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße. Das Gebiet auf hessischer Seite mit Auflagen wegen der ASP entspricht damit in etwa der Fläche des Saarlands.

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