Am Donnerstag (30. Januar) will der Landtag in Nordrhein-Westfalen eine Änderung des Landesplanungsgesetzes für die Windenergie beschließen, berichtet der Sender WDR. Diese Maßnahme ergänzt laut WDR eine Regelung, die am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. Die schwarz-grüne Landesregierung begrüßt dieses geplante Gesetz des Bundes zwar ausdrücklich - aus ihrer Sicht lässt es aber Lücken, die das Landesgesetz nun schließen soll.
+++AKTUELL+++
Kritik der Branche
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) kritisiert, dass die NRW-Landesregierung in einem Hauruck-Verfahren innerhalb von zwei Tagen einen kompletten Stopp von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen außerhalb von Regionalplanentwurfsflächen durchsetzen will. Mit einem Antrag für die Plenarsitzung am 30. Januar soll dafür das Landesplanungsgesetz geändert werden. „Damit verspielt die Landesregierung viel Vertrauen und begibt sich erneut auf rechtlich dünnes Eis“, betont Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des LEE NRW.
Dabei bestätigt der LEE NRW grundsätzlich das kommunale Steuerungsbedürfnis bei der Planung von Windenergieflächen. Nun aber pauschal allen Windenergievorhaben außerhalb der noch immer nicht fertiggestellten Regionalpläne den Boden zu entziehen, gehe nach Worten Vogels deutlich zu weit. Aktuell berät der Bundestag auf Drängen der NRW-Landesregierung, wie das Instrument der Bauvoranfrage für Windplanungen drastisch eingeschränkt werden könne. Damit sollen nach Landesangaben rund 1.000 eingereichte Anträge in NRW zum Erliegen gebracht werden.
Viele Genehmigungen sollen gestoppt werden
Zusätzlich will die Landesregierung nun mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes im Alleingang auch Projekte im Vollgenehmigungsverfahren stoppen. Dies sind Anträge, an denen von Unternehmen und Gutachtern teils seit Jahren mit hohen Kosten im sechsstelligen Euro-Bereich gearbeitet worden ist und die als Projekt teilweise weit vor dem ersten Regionalplanentwurf gestartet wurden. Diese Investitionen auf einen Schlag zu entwerten sei beispiellos und das Gesetz zudem rechtlich unsauber. Von den neuen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene sind landesweit bis zu 1.500 Windenergieanlagenstandorte betroffen, die somit nicht zur Grünstromproduktion beitragen können.
Bereits zwei Niederlagen vor Gericht
Hans-Josef Vogel: „Die Landesregierung ist mit ihrem Vorhaben, einfach pauschal alles abzulehnen, was nicht Eingang in die bisherigen Regionalplanungsentwürfe gefunden hat, bereits zweimal krachend vor Gericht gescheitert. Jetzt versucht sie es ein drittes Mal und zieht dafür wieder die gleiche Begründung heran, die das Oberverwaltungsgericht in Münster schon zweimal zurückgewiesen hat.“
Auch die Fraktionen im Bundestag hätten entsprechende Vorschläge der NRW-Landesregierung in ihren Verhandlungen diese Woche bereits ausdrücklich abgelehnt. Was die Koalition aus CDU und Grünen nun im Land mache, entspräche keinem professionellen Regierungshandeln und riskiere zudem hohe Schadenersatzforderungen an die Landkreise, die die Anträge laut Gesetzentwurf zurückweisen müssten.
Besonders bitter aus Sicht des LEE NRW: Durch die pauschale Verhinderung der Windprojekte werden auch Projekte ausgebremst, die beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe mit Windstrom beliefern sollten. Oder Projekte, die einfach das Pech haben, dass in den Regionalplanentwürfen die Begrenzungslinie ein paar Millimeter nach links oder rechts verschoben hat. Diese Schwachstelle hat sogar die Landesregierung erkannt und dafür eine Ausnahmeregelung ins Gesetz aufgenommen, die aber deutlich zu restriktiv ist. Solche Ausnahmemöglichkeiten müssen aus Sicht des LEE NRW deutlich gestärkt werden, damit sie ernsthaft Wirkung für den weiteren Windenergieausbau entfalten können.
LEE: „Regionalpläne schnellstens abschließen!“
Für den LEE NRW sei die Landesregierung gut beraten, auf die geplante Änderung des Landesplanungsgesetzes komplett zu verzichten. Stattdessen sollte die Landesregierung darauf drängen, dass die noch ausstehenden Regionalpläne schnellstens verabschiedet werden. Hans-Josef Vogel: „Bei den bislang vorliegenden Planentwürfe sind noch reichlich Korrekturen notwendig, die schnell kommen müssen, damit der Windenergieausbau im Land nicht an Fahrt verliert und die Landesregierung wirklich die eigenen Ziele für den Ausbau der Windenergie erreichen kann.“
Hintergrund: NRW führt beim Windkraftzubau
Im Jahr 2024 haben die Behörden in Deutschland rund 2.400 Anlagen mit gut 14.000 Megawatt (MW) Leistung neu zugelassen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies laut Fachagentur Wind und Solar einer Steigerung um 85 %. Knapp 30 % der genehmigten Leistung stammt aus Nordrhein-Westfalen (4.044 MW), womit das Land mit deutlichem Vorsprung das Länderranking anführt. Zum Vergleich: Im zweitplatzierten Niedersachen wurde rund halb so viel Leistung (2.061 MW) genehmigt.
„Nordrhein-Westfalen war im letzten Jahr sogar im Zubau von Windenergieanlagen deutschlandweit führend. Wir versuchen im engen Schulterschluss mit den Planungsregionen und den Kommunen die Flächen rechtssicher auszuweisen. Damit stellen wir sicher, dass diese Rahmenbedingung dafür da ist, dass alle darauf ihre Geschäfte machen können“, erklärte Landesenergieministerin Mona Neubaur erst kürzlich auf dem Energiedialog 2025 des Bundesverbandes Erneuerbare Energien in Berlin.