Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Veränderte GAP-Regeln für 2025

Öko-Regelungen: Können die Nachbesserungen Landwirte überzeugen?

Der Deutsche Bauernverband zeigt gemischte Reaktionen zur Überarbeitung der Öko-Regelungen aus den GAP-Agrarzahlungen. Er lobt aber die Vereinfachungen bei Agroforstsystemen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die von der Bundesregierung in Brüssel angemeldeten Anpassung an der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben in der Verbändelandschaft gemischte Reaktionen hervorgerufen. Positiv wertet der Deutsche Bauernverband (DBV) den Ansatz des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), einige Öko-Regelungen (ÖR) praxistauglicher zu gestalten und damit deren Attraktivität zu erhöhen.

Dies sei nicht zuletzt auf die intensiven Bemühungen des Berufsstands in den letzten Monaten zurückzuführen, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Freitag (23.8.) gegenüber Agra Europe. Für ihn ist der vorgelegte Referentenentwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung allerdings „kein großer Wurf“.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bessere Öko-Regelungen für Grünland erst ab 2026

Krüsken zufolge werden die Verbesserungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um alle Öko-Regelungen für 2025 so attraktiv zu gestalten, dass die Planzahlen erreicht werden. „Wir brauchen endlich eine tiefgehende kritische Überprüfung sowie bessere Angebote in den Öko-Regelungen für Grünland“, mahnte der Generalsekretär. Beides sei bisher jedoch nicht erkennbar. Die mit dem sogenannten Agrarpaket angeschobenen Öko-Regelungen etwa für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung ließen noch bis 2026 auf sich warten.

Anlage von Agroforstsystemen wird einfacher

Rundum zufrieden mit dem Verordnungsentwurf und den darin vorgesehenen Vereinfachungen für die Anlage von Agroforstsystemen zeigte sich der Geschäftsführer des Fachverbandes Holzenergie (FVH), Gerolf Bücheler. Zu begrüßten sei insbesondere, dass die positive Auswirkung eines Agroforstsystems künftig nicht mehr mit einem Nutzenkonzept nachgewiesen werden müsse. „Agroforstsysteme stellen nicht nur Holz für die Wärme- und Energiewende sowie stoffliche Nutzung bereit, sondern liefern auch eine Vielzahl an positiven Effekten gratis mit“, erläuterte Bücheler.

Kernpunkt sei hierbei, dass der Wind aus der Fläche genommen werde. Winderosion und vor allem die Wasserverdunstung würden nachweislich reduziert. Somit stehe dem Pflanzenbestand zwischen den Gehölzstreifen mehr Wasser zur Verfügung, ein Umstand, der bei Vergleichsflächen zu deutlich Mehrerträgen zwischen den Gehölzen führe. Weitere Effekte seien die Förderung der Biodiversität, Humusaufbau unter den Gehölzstreifen sowie zusätzliche Holzerträge für den Landwirt.

Freiwillige Brache soll attraktiver werden

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Anfang August seinen Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission eingereicht. Darin enthalten sind neben Anpassungen bei der Konditionalität die vorgesehenen Neuerungen bei den Öko-Regelungen, die 2025 gelten sollen. Sie müssen zuvor mit der Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom Bundesrat beschlossen werden. Ein Entwurf zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung liegt noch nicht vor.

Bei den Öko-Regelungen ist unter anderem vorgesehen, die Förderangebote zur freiwilligen Bereitstellung von Brachflächen zu verstärken. Dazu soll die einzelbetriebliche Obergrenze bei der Öko-Regelung 1a von 6 % auf 8 % des förderfähigen Ackerlandes erhöht werden.

Mehr Flexibilität bei Blüh- und Altgrasstreifen

Praxisgerechter ausgestaltet werden soll die Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland (ÖR 1b). Die Einhaltung der Mindestbreite soll flexibler gehandhabt werden. Künftig soll nur die überwiegende Länge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestbreite von fünf Metern maßgeblich sein.

Für kleine und mittlere Betriebe soll die Bereitstellung von Altgrasstreifen oder -flächen bei der ÖR 1d attraktiver ausgestaltet werden. So sollen Altgrasstreifen oder -flächen im Umfang von bis zu einem Hektar auch dann begünstigungsfähig sein, wenn diese mehr als 6% des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebes ausmachen. Die Regelung zur maximalen Standzeit von zwei Jahren auf derselben Fläche soll entfallen.

Im Rahmen von Öko-Regelung 2, also dem Anbau vielfältiger Kulturen, soll der „beetweise Gemüseanbau“ bei der Anzahl der erforderlichen Hauptfruchtarten berücksichtigt werden. Mischkulturen von fein- und großkörnigen Leguminosen sollen als unterschiedliche Hauptfruchtarten gelten. Zudem soll zwischen Winter- und Sommermischkulturen differenziert werden.

Höhere Förderung bei Agri-PV

Der Turnus zur Erbringung der Mindesttätigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen, die nicht für die Erzeugung genutzt werden, soll für alle Ackerland-, Dauerkultur- und Dauergrünlandflächen von einem auf zwei Jahre erhöht werden.

Infolge der Aufhebung der Höchstgrenze von 85% der Fläche bei Agri-Photovoltaik-Anlagen soll in Abhängigkeit vom ermittelten Umfang der Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung auf der betreffenden Fläche auch ein geringerer Abzug als 15% der Fläche und damit eine höhere Förderung möglich sein.

Höhere Prämien für Mutterkühe

Die Prämien für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen sollen für die Antragsjahre 2025 und 2026 gegenüber den bisher vorgesehenen Beihilfen jeweils um rund 5% erhöht werden. Darüber hinaus soll bei den gekoppelten Direktzahlungen die Regelung zur Stichtagsmeldung bei der Zahlung für Mutterschafe und -ziegen gestrichen werden.

Damit entfällt die durch die Stichtagsregelung festgelegte Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Tiere. Gestrichen werden soll die Vorgabe zum Mindestalter für förderfähige Tiere bei der Zahlung für Mutterschafe und -ziegen.

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.