Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Bürokratiekosten in der Landwirtschaft um die Hälfte gestiegen, und das trotz angekündigter Bürokratieentlastungsgesetze der Bundesregierung. Doch nicht nur die Kosten haben für die Landwirte zugenommen, sondern auch der Aufwand. Das spüren auch die Ämter, die seit 2021 bis zu 10.000 neue Verwaltungsmitarbeiter einstellen mussten, stellt die Linke im Bundestag fest.
Die Gruppe wollte daher wissen, wie viele neue Stellen im Zuge der zusätzlichen Bürokratie im Agrarsektor durch die Bundesregierung insgesamt, im Bundesagrarministerium sowie in allen nachgeordneten Behörden, Ämtern und Forschungseinrichtungen entstanden bzw. geschaffen wurden.
Die Regierung antwortet knapp, dass es zumindest im Bundestag keine weiteren Einstellungen von Personal gegeben habe. Zum Agrarministerium könne man nichts sagen und was alle anderen Behörden angeht, gebe es öffentlich zugängliche Übersichten zum Bundeshaushalt, wo das drin steht.
Regierung erfasst keine Bearbeitungsdauern
Die Gruppe der Linken wollte dann noch wissen, wie lange die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Verwaltungsvorgängen im Prozess von Sacheingang, Durchführung, Abschluss und Berichtslegung für Ausführungsbestimmungen, Verordnungen und Förderrichtlinien etc. ist. Die schlichte Antwort: Die Bundesregierung weiß es nicht, da solche Daten nicht erhoben werden.
Keine Übersicht über Verwaltungskosten für Agrarfgörderung
Als nächstes interessierte die Abgeordneten, wie sich seit 2017 die administrativen Kosten der Agrarförderung entwickelt haben und wie sich das Verhältnis von administrativen Kosten zur Gesamtsumme an Fördermitteln entwickelt hat.
Dazu stellt die Regierung klar, dass es für die Landwirte zahlreiche direkte Förderprogramme mit Mitteln der EU, des Bundes und der Länder gibt. Diese würden teilweise bei einzelnen Fördermaßnahmen ineinandergreifen. Und dann gebe es noch Förderungen durch indirekte Maßnahmen wie beispielsweise Steuervergünstigungen. Daher gibt es keine Übersicht über die Vielzahl dieser Förderungen und deren administrative Kosten. Das wäre auch zu aufwändig und teuer.
174 neuen Vorgaben stehen 17 abgeschafften gegenüber
Eine spannende Frage im Rahmen des versprochenen Bürokratieabbaus ist, wie viele einzelne Melde- und Dokumentationspflichten eigentlich seit 2017 abgeschafft oder vereinfacht wurden. Hier hat die Bundesregierung eine Antwort parat bzw. verweist auf das Statistische Bundesamt. So wurden in den Jahren 2017 bis 2024 (3. Quartal) insgesamt 174 bundesrechtliche Vorgaben für den Wirtschaftszweig „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ erlassen. 17 Vorgaben der Wirtschaft wurden abgeschafft und 25 vereinfacht.