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Regierungswechsel Gemeinsame Marktordnung der EU Umnutzung von Stall und Scheune

topplus „Unterm Strich nur Verlierer“

Warum Genossenschaften und Agrarhändler vor Hansens Agrarmarkt-Reform warnen

Ein „Bürokratiemonster“, das „unterm Strich nur Verlierer“ hervorbringt. Der Raiffeisenverband kritisiert Pläne der EU-Kommission lautstark. Eine Reform der Agrarmarktordnung hält er für gefährlich.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Raiffeisenverband und der Agrarhandelsverband haben die Reformpläne der EU-Kommission zur Gemeinsamen Marktordnung kritisiert. Die Verbände sehen die Vertragsfreiheit zwischen Landwirten und ihren Abnehmern gefährdet.

Warum will die EU-Kommission die Gemeinsame Marktordnung ändern?

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hatte Anfang Dezember 2024 vorgeschlagen, die Gemeinsame Marktordnung (GMO) zu ändern. Sein Ziel: Die Macht der Landwirte in der Lieferkette zu stärken.

Welche Vertragsregeln will die EU-Kommission für Landwirte und Händler?

Unter anderem sehen die Reformpläne vor, dass Milchbauern und ihre Abnehmer Lieferverträge abschließen müssen, in denen die zu liefernde Milchmenge sowie ein Milchpreis festgelegt ist. Das regelt Artikel 148 der GMO. Bislang können die EU-Mitgliedstaaten selbst wählen, ob sie den Artikel 148 anwenden. Agrarkommissar Hansen will sie dazu verpflichten.

Artikel 168 der GMO regelt  für alle anderen Agrarerzeugnisse (außer Zucker) Vorgaben für Vertragsbeziehungen. Auch der soll laut Hansen verpflichtend werden. Würden die Kommissionspläne in Kraft treten, müssten Landwirte für nahezu alle Erzeugnisse, einen schriftlichen Liefertrag mit ihrem Abnehmer zu schließen.

Aus Sicht der Genossenschaften und des Agrarhandels besonders heikel: Die EU-Kommission plant ein einseitiges Revisionsrecht. Einzelne Vertragsparteien könnten Verträge, deren Dauer sechs Monate überschreitet, aufkündigen – z.B. dann, wenn die Produktionskosten der Landwirte nicht mehr gedeckt sind.

Was kritisiert der Raiffeisenverband?

Sowohl für Genossenschaften als auch den Agrarhandel sei es enorm wichtig, mit vertraglich zugesagter Ware planen zu können, erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende kürzlich vor Journalisten in Brüssel. „Dem steht die Revisionsklausel entgegen“, so Migende.

Müssten Landwirte Einblicke in ihre Produktionskosten geben, könnte das unter Umständen auch zu Wettbewerbsnachteilen führen, zeigte sich Migende überzeugt.

DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne fügte hinzu: „Träte die Revisionsklausel in Kraft müssten Landwirte mit enormen Risikoabschlägen rechnen.“

Daneben stört es den Raiffeisenverband, dass die Vertragsregeln für nahezu alle Erzeugnisse von Landwirten einheitlich geregelt werden sollen. Produktspezifische oder regionale Besonderheiten, würden außen vor gelassen, so die Kritik.

DRV: „Unterm Strich nur Verlierer“ der GMO-Reform

Die EU-Pläne „stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsautonomie“ dar, machte Migende die DRV-Kritik in Brüssel deutlich.

Laut Migende und Spinne erzeugten die Pläne „unterm Strich nur Verlierer“. Es gebe „keinen wissenschaftlichen Beleg“, dass die Vertragsregeln der GMO Erzeuger stärken könnten. Im Gegenteil. Eine Studie der FH Kiel hätte gezeigt: Gerade Milchbauern könnte der Artikel 148 schwächen.

Welche Alternativen gibt es?

In Brüssel merkte DRV-Chef Migende an, dass die neuen Regeln explizit nicht das Verhältnis von Landwirten zum Lebensmitteleinzelhandel betreffen werden (LEH). „Die wenigsten Landwirte verkaufen direkt an den LEH“, so Migende.

Es betreffe viel mehr das Verhältnis von Landwirten zu Bündlern oder Genossenschaften, „die den Landwirten oft selbst gehören“, so Migende. Er fordert die EU-Kommission auf, „zielgerichtet“ gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen statt „pauschal“ in den Markt einzugreifen.

Wer ist für die Agrarmarkt-Pläne der EU-Kommission?

Der Sorge über mehr Bürokratie entgegnete der EU-Agrarkommissar Christophe Hansen bereits im Januar im Interview mit top agrar: „Man muss nur sagen: ‚Hier ist das Produkt, das ich liefere, hier ist die Menge, die wir vereinbaren und wenn die Qualität zu dem Punkt geliefert werden kann, das ist der Preis.‘“

Von höheren Preisen geht Hansen indes auch nicht aus. „Ich verspreche mir auf jeden Fall stabilere Preise und die nötige Vorhersehbarkeit. Denn das ist das, was ein Landwirt braucht“, machte Hansen gegenüber top agrar klar.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) machen sich seit Jahren für strengere Vertragsregeln auf dem Milchmarkt stark.

Was regelt die Gemeinsame Marktordnung?

Die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte fasst nahezu den gesamten Bereich des Agrarmarktrechts in einer Verordnung zusammen. Die GMO ist einer der zentralen Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU-Mitgliedstaaten.

 

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