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Regierungswechsel US-Zölle auf Agrarprodukte Frauen in der Landwirtschaft

topplus Afrikanische Schweinepest

ASP: Hessen darf Sperrzone III aufheben

Brüssel hat zugestimmt, dass Hessen die Sperrzone III komplett aufheben darf. Das entlastet betroffene Schweinehalter enorm. Zudem wird die Einzeljagd auf Wildschweine sukzessive wieder zugelassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Knapp neun Monate nach dem ersten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat die EU-Kommission dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III komplett aufzuheben. Damit entfallen die besonders strengen Auflagen für betroffene Betriebe. Bereits im November hatte Brüssel zugestimmt, große Teile dieser Sperrzone vorzeitig aufzuheben. Trotz der Erleichterung gelten jedoch weiterhin hohe Anforderungen für die Vermarktung von Schweinen.

Außerdem kündigte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung in einer Pressemitteilung an, dass die Einzeljagd auf Wildschweine in vielen Gebieten wieder erlaubt wird. Die Jägerinnen und Jäger seien nun besonders gefordert, den Schwarzwidlbestand so weit wie möglich zu reduzieren.

Mit der Freigabe der Jagd können auch Einschränkungen für forstwirtschaftliche Maßnahmen sowie die Leinenpflicht von Hunden und das Wegegebot entfallen - wobei lokale Regeln zur Brut- und Setzzeit nach wie vor bestehen bleiben. Auch die Jagd auf Rot-, Dam- und Rehwild ist in freigegebenen Gebieten wieder im Rahmen der Jagdzeiten erlaubt.

200 € Entschädigung pro erlegtem Wildschwein

In einigen Landkreisen des Seuchengebiets erhalten Jäger eine Entschädigung für erlegte Wildschweine, die nicht vermarktet werden können. Dies soll ihren zeitlichen und finanziellen Aufwand bei der Seuchenbekämpfung zumindest teilweise ausgleichen. Das Landwirtschaftsministerium wird diese Zahlungen erhöhen: Das Land übernimmt die Hälfte der Entschädigung, die pro erlegtem Wildschwein maximal 200 € beträgt.

Fortschritte beim Zaunbau ermöglichen Lockerungen

Möglich werden diese Maßnahmen durch den fortschreitenden Bau von Festzäunen rund um die Kerngebiete. Dort, wo diese Zäune das Schwarzwild sicher am Verlassen der Gebiete hindern, können die Landkreise und kreisfreien Städte das Jagdverbot aufheben. In einigen Regionen gelten die Lockerungen bereits, in anderen sollen sie ab dem 1. April oder schrittweise danach in Kraft treten. Die genaue Ausgestaltung regeln die Allgemeinverfügungen der zuständigen Behörden. Die Karte zeigt die Ausgestaltung der Jagdkompartimente bzw. wo derzeit welche Auflagen gelten:

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