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Umbau Abferkelbucht: BRS fordert Bestandsschutz über 2036 hinaus

Der Bundesverband Rind und Schwein fordert eine Fristverlängerung für den Umbau von Abferkelbuchten in bestehenden Ställen über 2036 hinaus.

Lesezeit: 2 Minuten

Spätestens Anfang Februar 2036 müssen Sauenhalter ihre Abferkelbuchten auf Bewegungsbuchten umgebaut haben. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) fordert nun eine Fristverlängerung für bestehende Ställe. „Um wirtschaftliche Härten abzufedern und den Strukturwandel abzubremsen, sollte ein Bestandsschutz für Altanlagen gelten“, fordert BRS-Vorstandsmitglied Jürgen Albers.

Der Landwirt aus Niedersachsen erklärt, dass Umbauten in den meisten bestehenden Altanlagen wegen des aktuell gültigen Bau- und Immissionsrechts gar nicht möglich seien. Hier müsse die Politik zuerst die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Vorstandsmitglied Albers befürchtet zudem negative strukturelle Auswirkungen. Anstatt immense Summen in die Ferkelerzeugung zu investieren, werden viele Ferkelerzeuger aus der Produktion aussteigen. Das wirtschaftliche Risiko sei nicht kalkulierbar.

Wettbewerb in Gefahr durch Alleingänge

„Der Lebensmitteleinzelhandel und auch die Verbraucher fordern immer wieder deutsche Herkunft und regionale Produktion mit kurzen Transportwegen. Wenn deutsche Sauenhalter aber massenhaft aus der Produktion aussteigen, erreichen wir genau das Gegenteil. Ich sehe die Versorgung mit deutschen Ferkeln gefährdet und wir erweisen dem Klimaschutz einen Bärendienst, wenn wir Ferkel aus dem Ausland importieren“, warnt Albers vor den Folgen.

Die deutsche Politik müsse zudem endlich damit aufhören, die Wettbewerbschancen hiesiger Unternehmer immer wieder mit Alleingängen aufs Spiel zu setzen. In keinem anderen EU-Land gebe es derzeit gesetzliche Vorgaben mit einem verbindlichen Umbaudatum für Abferkelbuchten.

Stallumbau ohne Not ist nicht nachhaltig

Albers sieht die Umbauverpflichtung auch aus Nachhaltigkeitsgründen kritisch. „Eine effiziente Nutzung bestehender Ställe ohne Umbauverpflichtung ist ökologisch sinnvoll. Viele Altanlagen sind noch in gutem Zustand, und Neubauten führen zu einem höheren CO2-Ausstoß“, so Albers.

Der BRS fordert, bestehende Systeme als Standard zu definieren. Bewegungsbuchten könnten dann als höhere Haltungsformen (z.B. Stufe 3 oder 4) eingestuft werden. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, über höhere Haltungsformen zusätzliche finanzielle Mittel zu generieren.

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