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topplus Vorschläge zum Bürokratieabbau

Auf diese Bürokratie wollen Grünlandbetriebe verzichten

13 Vorschläge zu Bürokratieabbau für Grünlandbetriebe und Weidetierhalter legt nun der Deutsche Grünlandverband vor. Das sind die zentralen Forderungen an die Politik.

Lesezeit: 5 Minuten

Auch der Deutsche Grünlandverband mischt sich nun mit eigenen Vorschlägen in die Debatte über den Bürokratieabbau ein. Auch Sicht des Verbandes benötigen gerade Grünlandbetriebe mit Viehhaltung dringend Entlastungen.

„Unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die Grünlandnutzung besonders auf ertragsarmen bzw. schwer zu bewirtschaftenden Flächen akut gefährdet, weil mit der dafür notwendigen Haltung von Raufutterfressern kein kostendeckendes Einkommen erwirtschaftet werden kann“, schreibt der Verband in seinem Forderungspapier.

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Gemeinsam mit 13 Verbänden hat sich der Verband deshalb zur Verbändeplattform Grünland zusammengetan und gemeinsame Forderungen an die Politik formuliert. Sie sind aus Sicht der Verbände notwendig, um die Grünlandbetriebe durch Bürokratieabbau zu entlasten.

13 Forderungen an die Politik

  1. Melde- und Dokumentationspflichten zur Bewirtschaftung der Flächen sowie zu Bestands- und Bewegungsmeldungen bei Nutztieren müssen in allen Bundesländern einfacher werden. Dazu sind Programme erforderlich, die über Schnittstellen mit betrieblicher Soft-ware an die benötigten Daten kommen, um doppelte Dokumentationspflichten im Betrieb und doppelte Kontrollen gleichen Inhalts zu vermeiden: Beispiel: Die Nachweisführung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterkühe ließe sich bundesweit automatisch aus der HIT-Datenbank übernehmen.

  2. Die vom LEH geplanten Verschärfungen der Kontroll- und Dokumentationspflichten im bestehenden Prüfsystem zur „Haltungsform“-Kennzeichnung. sind strukturell schwierig bis gar nicht umsetzbar. Darunter fallen u. a. eine komplexere Prüfsystematik, unangekündigte Kontrollen, Korrekturfristen, Sanktionen bei Verstößen durch Entzug der Lieferberechtigung, ein verschärfter „Q-Check“ für Haltungsform 4 (Weide, Auslauf). Sinnvoller wäre stattdessen, sämtliche Kontrollmechanismen zu bündeln und die Kontrollverfahren mit denen zu synchronisieren, die in den Betrieben bereits durchgeführt werden.

  3. Der Referentenentwurf für das neue Tierschutzgesetz ist in folgenden Punkten nachzubessern:

    a. Die Regelung für das Enthornen der Rinder ist praxistauglich zu gestalten, d.h., nicht sedieren und betäuben sondern sedieren oder betäuben.

    b. Eine Sachkunde für Tierwirte sollte die ohnehin knappen Kapazitäten an Großtierärzten schonen und einen Kostenanstieg vermeiden.

    c. Das Verbot der Kombinationshaltung sollte raus aus dem Gesetzesentwurf. Sie soll zwar in Betrieben bis zu 50 Tieren weiterhin dauerhaft, auch bei Hofübergabe, ermöglicht werden. Aber den Rindern im Winter zweimal wöchentlich Auslauf zu gewähren, ist z.B. bei Schnee und Eis risikobehaftet und personell herausfordernd. Die Kombinationshaltung mit Auslauf gehört in die Haltungsform 3.

    d. Auch für die Schafe muss der Entwurf entschärft werden, weil sonst viele Schafrassen existenziell bedroht wären.

  4. Die Stoffstrombilanz-Verordnung gehört außer Kraft gesetzt, weil sie nicht zu den Forderungen der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gehört und viel Verwaltungsaufwand verursacht, ohne Nutzen für die Umwelt. Die erforderlichen Dokumentationsdaten für die Düngebilanzierung sollten aus den anderen betrieblichen Programmen entnommen werden können

  5. Die Beihilfehöhe für die Ökoregelung (ÖR) 4 in Höhe von 115 €/ha und für die ÖR 5 in Höhe von 240 €/ha über die komplette Förderperiode bis 2027 muss beibehalten werden, ihre Bezahlung muss zumindest inflationsberücksichtigend erfolgen. Das sukzessive Absenken dieser Beihilfen läuft der Preissteigerung (Inflation, Energiepreise, …) diametral entgegen.

  6. Zum Nachweis der Kennarten für die ÖR 5 sollte weiterhin sowohl per Schlagskizze und Kennartenbogen als auch die georeferenzierte mittels einer App möglich sein. Bei letzterer entsteht beim Erfassen ein höherer Zeitaufwand und das Internet funktioniert nicht flächendeckend.

  7. Bei der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterkühe muss die Sanktionierungsschwelle (3 % oder 3 Tiere) erhöht werden.

  8. Der elektronische Rinderpass als System zur Dokumentation von Rinderbeständen und -be-wegungen sollte nur noch bei bestimmten Anlässen zur Anwendung kommen, z.B. bei Ver-lassen des Rindes aus dem Betrieb.

  9. Verbesserte Antragssoftware für Fördermittel durch die zuständigen Behörden in den Bundesländern (benutzerfreundlich, modularer Aufbau, automatisierte Vorprüfungen, digitale Hilfestellungen, Datenbankanbindung).

  10. Einen einheitlichen GVE-Schlüssel für Programmen/ Maßnahmen der 1. und 2. Säule verwenden.

  11. Die Bundesregierung sollte sich für einen abgesenkten Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene und wirksames Wildtiermanagements engagieren, um die Weidehaltung weiterhin zu ermöglichen.

  12. Die Richtlinie zu „Entwaldungsfreien Lieferketten“ („EUDR“) Bürokratiehürde für Rinderhalter ist auszusetzen, d.h., Aussetzen der ab 2025 geltenden Umsetzungspflicht auf EU-Ebene für mindestens 2 Jahre und Erarbeitung einer einfachen Umsetzung über bestehende Informationsgrundlagen in den Betrieben ohne zusätzliche Nachweis- und Kontrollpflichten

  13. Steuerbefreiung von nicht-fossilen Kraftstoffen für die Landwirtschaft.

Grünlandbetriebe profitieren nicht von Entlastungen

Die Entlastungsmaßnahmen der EU und des Bundes, wie z.B. Wegfall der Flächenstilllegung oder der Gewinnglättung profitieren, seien für die Grünlandbetriebe kaum von Relevanz. Deshalb seien die grünlanddominierten Tierhalter besonders vom Ausstieg aus der Agrardiesel-Steuerentlastung betroffen. Und das obwohl gerade die Grünlandbetriebe vielfältige Leistungen für Gesellschaft und Umwelt erbrächten, wie z.B. die Veredelung nicht verwertbarer Biomasse durch Wiederkäuer, das Erhalten der Biodiversität und die Pflege der Kulturlandschaft. Zudem sei das Grünland die größte CO2-Senke.

Der Verband weist auch auf den höheren Aufwand bei der Weidetierhaltung hin: „Die tiergebundene Grünlandbewirtschaftung ist im Vergleich zur tierlosen Land-wirtschaft nicht nur personal- und kapitalintensiver; weist auch einen höheren Einsatz von Betriebsmitteln auf.“ Wenn Grünlandbetriebe die Bewirtschaftung aufgeben, hätte das auch Folgen für die ökologisch wertvollen und touristisch attraktiven Grünlandregionen.

Die Unterzeichner der Forderungen

Unterzeichnet haben diese 13 Forderungen folgende Verbände, die in der Verbändeplattform Grünland organisiert sind.

  • Deutscher Grünlandverband e.V. (DGV)

  • Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futter-konservierung e.V. (AG FUKO)

  • Interessenverband Milcherzeuger e.V. (IVM)

  • Arge Heumilch Deutschland

  • Bundesverband Deutscher Galloway-Züchter e.V.

  • Bundesverband Deutscher Angus-Halter e.V. (BDAH)

  • Maine-Anjou Verband Deutschland e.V. (MAVD)

  • Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern e.V. (AVO)

  • Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu e.V. (AVA)

  • Forum Pro Schwarzwaldbauern e.V.

  • ·Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e.V.

  • Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

  • Naturpark Thüringer Wald e.V.

  • Bundesfachverband Landwirtschaftlicher Trocknungswerke Deutschland e.V. (BLTD)

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