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Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

Mehr Tierwohl

Diese neuen Vorgaben müssen Geflügelhalter ab 2025 in der ITW einhalten

Die Initiative Tierwohl will im nächsten Jahr u.a. neue Vorgaben für die Geflügelhaltung machen. In der Hähnchen- und Putenhaltung muss es künftig Strukturierungselemente geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Initiative Tierwohl (ITW) will im kommenden Jahr neue Programme starten - wir berichteten. Teilnehmende Landwirte mit Hähnchen- und Putenhaltung müssen Folgendes beachten:

  • ITW-Hähnchenhalter werden ihren Tieren zusätzlich zu den bislang geltenden Anforderungen Strukturierungselemente für die Haltungsumwelt anbieten müssen.

  • Für die Putenhaltung gilt diese zusätzliche Anforderung neben weiteren neuen Anforderungen ebenfalls. So müssen u.a. Dämmerlichtphasen wie bereits jetzt in der Hähnchenmast künftig auch bei den Puten, die in geschlossenen Stallungen leben, umgesetzt werden. Außerdem muss auch die Aufzucht von Puten künftig bestehende Tierwohlanforderungen erfüllen.

  • Die Preisempfehlungen für ITW-Mastgeflügel liegen bei 2,97 Cent pro kg für Hähnchen, bei 3,64 Cent pro kg für Putenhennen und 4,38 Cent pro kg für Putenhähne.

Anmeldung und Kontrollen

Bereits im System gelistete Betriebe müssen sich nicht erneut anmelden. Neue Mast- und Sauenhaltungsbetriebe können sich jederzeit anmelden. Ferkelaufzüchter können sich nur in einer definierten Registrierungsphase anmelden.

Bei der Prüfsystematik werden keine Änderungen vorgenommen. Nach dem ersten Programmaudit zum Start finden zwei ITW-Audits pro Kalenderjahr statt: jeweils ein Programmaudit und ein Bestandscheck, sodass die intensive Kontrolle der Tierwohl-Betriebe beibehalten wird. Findet das erste Programmaudit in der zweiten Jahreshälfte eines Kalenderjahres statt, wird in diesem Kalenderjahr kein Bestandscheck mehr durchgeführt – ab dem nächsten Kalenderjahr startet dann die zweimal jährliche Auditierung der Betriebe.

Für alle Basiskriterien ist bei leichten Abweichungen die Vereinbarung einer Korrekturmaßnahme (C-Bewertung) möglich. Wird eine Korrekturmaßnahme vereinbart, ist der Betrieb bis zur Umsetzung und Freigabe der Korrekturmaßnahmen in der Datenbank gesperrt und nicht berechtigt Tierwohlentgelt oder einen Tierwohl-Preisaufschlag zu erhalten.

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