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topplus Unklare Nachfolgeregelung

Agrarminister wollen Stoffstrombilanzverordnung „umgehend“ aufheben

Politisch findet die ungeliebte Stoffstrombilanz kaum noch Unterstützer. Über eine mögliche Nachfolgeregelung herrscht aber weiter keine Klarheit. Das zeigte einmal mehr die Agrarministerkonferenz.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Fachgruppe Landwirtschaft der Koalitionsverhandler hat sich vergangene Woche in ihrem Sondierungspapier für ein Ende der ungeliebten Stoffstrombilanz ausgesprochen und damit wohl bei den Ländern offene Türen eingerannt.

"Umgehend" aufheben

Die Landwirtschaftsminister der Länder haben die künftige Bundesregierung bei der Agrarministerkonferenz am vergangenen Freitag mit Hinweis auf das gescheiterte Vermittlungsverfahren zur Novellierung des Düngegesetzes aufgefordert, die Stoffstrombilanzverordnung „umgehend aufzuheben“. Keine Einigkeit bestand bei der AMK in Baden-Baden allerdings über das weitere düngerechtliche Vorgehen.

Während alle Flächenländer mit Ausnahme von Niedersachsen mahnen, dass es bei einer Änderung des Düngegesetzes „zwingend einer Ermächtigungsgrundlage zur Einführung eines Wirkungsmonitorings bedarf“, betonen Niedersachsen, Bremen und Hamburg „die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für eine betriebsbezogene Nährstoffbilanzierung“. Ungeachtet dessen fordern auch sie eine Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung.

Die meisten Flächenländer für einzelbetriebliche Differenzierung

Die Flächenländer außer Niedersachsen appellieren in der Protokollerklärung an den Bund, gemeinsam ein Konzept für eine verursachergerechte, einzelbetriebliche Differenzierung von Anforderungen der Düngeverordnung (DüV) im Rahmen des Monitorings anzugehen. Zudem sei die Fortführung der bereits eingerichteten Modellregionen durch die Sicherstellung einer ausreichenden mehrjährigen Weiterfinanzierung zu ermöglichen.

Darüber hinaus plädieren die betreffenden Bundesländer angesichts der Probleme bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete dafür, alternative Ansätze zum Düngerecht und Vorschläge zur Auflösung von Widersprüchen in der DüV zwischen möglichen Umweltrisiken und anbautechnischen Gesichtspunkten sowie betrieblichen Zwängen zu erarbeiten.

Verursachergerechtigkeit stärken

Niedersachsen, Bremen und Hamburg weisen in ihrer Protokollerklärung darauf hin, dass sich der Bund im Juli 2022 im Bundesratsverfahren vor der Beschlussfassung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) dazu bekannt habe, das Prinzip der Verursachergerechtigkeit zu stärken. Der Bund solle daher jetzt gemeinsam mit den Ländern zeitnah ein Konzept für eine bürokratiearme, verursachergerechte einzelbetriebliche Differenzierung von Anforderungen im Düngerecht erarbeiten. Dabei sollte nach dem Willen der drei Bundesländer der eingeschlagene Weg einer Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers weiter beschritten werden.

Der derzeitige AMK-Vorsitzende, Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk, geht bezüglich der Anpassungen des Düngerechtes von einer schnellen Lösung aus. Die Länder seien sich einig darüber, dass eine Monitoringverordnung gebraucht werde, also eine Verordnung über das Beobachten der Grundwasserkörper. Eine Nährstoffbilanz als Alternative zur Stoffstrombilanz wird es, wie Hauk am Freitag in Baden-Baden außerdem feststellte, nicht geben. Die Mehrheit der Länder lehne dies ab.

Özdemir: Müssen Brüsseler Auflagen erfüllen

Cem Özdemir warb bei der AMK-Abschlusspressekonferenz für eine Lösung, die die Brüsseler Auflagen erfüllt und andererseits Verursachergerechtigkeit herstellt. Der geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsminister verwies auf die bereits sehr lange Zeit des Verfahrens, dass bis in die 1990er-Jahre zurückreiche.

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz betonte im Hinblick auf das weitere düngerechtliche Vorgehen, es müsse darauf geachtet werden, dass bereits bestehende Systeme wie das landeseigene ENDO.SH einbezogen werden könnten, um eine Verursachergerechtigkeit nachzuweisen. „Wer Bürokratieabbau verspricht, muss jetzt handeln und Wort halten“, so der CDU-Minister.

Schulze: Brauchen wirkungsorientierten Monitoring

Für Sachsens Landwirtschaftsminister Sven Schulze sind die aktuellen Düngevorschriften zu pauschal, zu praxisfern und für viele Betriebe schlicht nicht umsetzbar. Statt einer Stoffstrombilanz seien verursachergerechte und faktenbasierte Lösungen erforderlich, etwa in Form eines wirkungsorientierten Monitorings, das nachhaltig wirtschaftende Betriebe gezielt entlaste, meint CDU-Politiker Schulze. Seine Parteikollegin, Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John, mahnte ebenfalls die Einführung eines schlankeren und zugleich zielgenauen Monitorings von Nitratbelastungen an.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus begrüßte die Einigung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung. „Die Stoffstrombilanz hat keinen Mehrwert für den Gewässerschutz, denn sie trifft keine Aussage darüber, wie viel Nährstoffe tatsächlich aufs Feld und damit möglicherweise ins Grundwasser gelangen, sondern betrachtet die Nährstoffzufuhren und -abgaben eines Betriebes im Gesamtbild“, erklärte der SPD-Politiker. Stattdessen müsse, wie mit der EU-Kommission vereinbart, schnellstmöglich ein Wirkungsmonitoring eingeführt werden.

Erst mit einem solchen Wirkungsmonitoring lasse sich feststellen, wo Betriebe das Grundwasser bereits besonders gut schützen und wo nicht, erklärte Backhaus. Dieser Nachweis müsse dringend erbracht werden, damit die EU-Kommission bereit sei, die strengen Auflagen in bestimmten Regionen aufzuweichen. Es sei schade, dass die grüngeführten Agrarressorts weiter an der Stoffstrom- beziehungsweise der Nährstoffbilanz festhielten und damit einen wirksamen Bürokratieabbau für die Landwirte verhinderten, so der Schweriner Agrarressortchef.

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