Die Generaldirektion Umwelt (DG ENVI) der EU-Kommission pocht angesichts der Gülleprobleme in den Niederlanden auf eine wirksame Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
Wie aus einem Brief der Behörde an die niederländische Landwirtschaftministerin Femke Wiersma hervorgeht, werden die betreffenden Pläne den Anforderungen der EU-Vorgaben in vielen Punkten wohl nicht gerecht. Positiv bewertet die DG ENVI lediglich die von Wiersma angekündigten Ausstiegsprogramme und Kompensationszahlungen für Tierproduzenten.
Allerdings warnt die Generaldirektion die Ministerin davor, mögliche Anpassungen der Richtlinie in ihrer Stickstoffpolitik vorwegzunehmen. Die betreffenden EU-Vorgaben würden zurzeit zwar geprüft, aber es sei noch keine Entscheidung über etwaige Änderungen getroffen worden, stellte die Behörde klar. Wiersma setzt sich unter anderem dafür ein, die maßgebliche Ausbringungsobergrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar aus der Nitratrichtlinie zu streichen.
Einhaltung der NEC-Richtlinie fraglich
Ferner will die DG ENVI von der Ministerin wissen, ob die zu erwartenden Auswirkungen der von ihr geplanten Verkleinerung der Pufferzonen um stickstoffempfindliche Natura-2000-Gebiete von 250 m auf 100 m untersucht worden seien und welche Fläche davon betroffen wäre.
Auf wenig Begeisterung trifft Wiersmas Plan, möglicherweise auf die Ausweisung von nitratempfindlichen Gebieten zu verzichten. Kritisch sieht die Behörde auch die verlängerte Frist für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger im Herbst. Gefragt wird nach Untersuchungen über die dadurch verursachte Nitratauswaschung auf den betreffenden Flächen.
Zweifelhaft sei auch, ob die geplante Abschöpfung von Phosphatemissions- und Tierproduktionsrechten nach dem Verkauf von landwirtschaftlichen Betrieben ausreiche, um das nationale Gülleaufkommen angemessen zu senken. Unklar sei darüber hinaus, wie die Niederlande EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) mit Blick auf Ammoniak einhalten wollen. Im Fokus stehen dabei die von Wiersma angepeilten Grenzwerte sowie die Förderung von Wirtschaftsdüngerexporten und Investitionen in eine verstärkte Gülleverarbeitung.
Unterdessen versicherte Wiersma, dass die Niederlande ihren umweltschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen werde. In einem Brief an die Zweite Kammer des Parlaments kündigte sie allerdings auch an, die EU-Kommission erneut auf die großen Sorgen in den landwirtschaftlichen Betrieben hinweisen zu wollen, die sich aus dem Verlust der Ausnahmeregeln (Derogation) für die Gülleausbringung ergeben hätten.