Im Jahr 1984 hatte die EU die Milchquote eingeführt, um den Markt vor der Überproduktion der Vorjahre zu schützen und die Erzeugerpreise zu stabilisieren. Damals hatten die Staaten die Milchmengen, die sich nicht wirtschaftlich vermarkten ließen, zu einem Garantiepreis abgekauft (Interventionspreis) und als Butter oder Magermilchpulver eingelagert.
Superabgabe und Quotenpreise
Mit der Einführung der Milchquote erhielt jeder Betrieb feste Kontingente. Wer mehr Milch produzieren wollte, musste Lieferrechte an der Milchbörse kaufen. Wer zu viel produzierte, musste Strafen auf die Übermengen zahlen.
Weil in den Jahren vor dem Quotenende viele Betriebe die Produktion steigerten, stieg auch die Superabgabe 2014 auf rund 27 ct/kg Milch bei einem Erzeugerpreis von im Schnitt 37,58 ct. Insgesamt zahlten die deutschen Milchbauern während der Quotenzeit schätzungsweise 15 Mrd. € für Superabgaben, Quotenkauf und Quotenpacht, so die damalige Schätzungen des DBV.
Diskussion um Artikel 148
Zwar ist die Milchquote nicht mit aktuellen politischen Plänen vergleichbar. Aber das "Jubiläum" vom Ende der Milchquote fällt in eine Zeit, in der die Debatten um staatliche Eingriffe in den Milchmarkt wieder verstärkt geführt werden.
So hatte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen angekündigt den Artikel 148 GMO umsetzen zu wollen. Doch laut einem Beschluss des Bundesrates soll sich die deutsche Bundesregierung gegen eine Verschärfung des Artikel 148 einsetzen. Und während Genossenschaften und Agrarhändler vor einem "Bürokratiemonster" warnen, sehen Befürworter vom Artikel 148 Chancen für faire Milchpreise.
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