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Fristen, Software, Strafen

Das Wichtigste zur E-Rechnung in der Landwirtschaft

Ab 2025 müssen Sie elektronische Rechnungen empfangen können, ab 2028 sind Sie verpflichtet, diese auch selber auszustellen. Wir haben die wichtigsten Informationen zu dem Thema zusammengefasst.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Countdown läuft: Auch Landwirte müssen ab dem 1.1.2025 technisch in der Lage sein eine elektronische Rechnung zu empfangen. Ab dem 1.1.2028 müssen dann alle Rechnungen zwischen Unternehmen elektronisch sein – das heißt, Sie müssen auch selber eine elektronische Rechnung ausstellen können. Ein PDF-Dokument zählt dabei nach der neusten Rechtsprechung nicht als elektronische Rechnung. Aber Landwirte brauchen nicht in Panik zu verfallen.

 Grundlagen zur E-Rechnung

Was ist eine elektronische Rechnung und wo ist der Unterschied zum PDF? Hier finden Sie alle wichtigen Grundlagen zur E-Rechnung.

Welche Fristen gelten? Welche Konsequenzen drohen?

Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung ab 2025 gilt keine Übergangsregelung. Beim Versand ab 2028 hingegen schon. Achtung: Für den Vorsteuerabzug müssen Sie zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung nachweisen. Das gilt auch für die E-Rechnung - andernfalls drohen Konsequenzen.

 

Welche Software hilft Ihnen?

Zum Empfang einer E-Rechnung reicht zunächst ein einfaches E-Mail-Postfach. Zusätzlich benötigen Sie Software, um die Rechnung zu lesen und zu verarbeiten. Zum Erstellen von E-Rechnungen ist ebenfalls spezielle Software erforderlich. 

Leserfrage: Welche Software macht die E-Rechnung lesbar?

Eine E-Rechnung basiert auf einem sogenannten XML-Format, das in erster Linie der maschinellen Verarbeitung mit dem Computer dient. Mit Hilfe von bestimmten Programmen kann man den XML-Datensatz allerdings auch für den Menschen lesbar darstellen. 

 

Leserfrage: E-Rechnungen auch für Kleinbeträge?

Was gilt für Kleinstbeträge, z.B. beim Tanken an der Tankstelle? Und was ist mit Rechnungen aus dem Ausland z.B. beim Bezug von Futter aus den Niederlanden?

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie zu dem Thema? Wie gehen Sie mit den neuen Vorgaben zur E-Rechnung in Ihrem Betrieb um? Haben Sie noch offene Fragen? Dann schreiben Sie uns!

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

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