Der Countdown läuft: Auch Landwirte müssen ab dem 1.1.2025 technisch in der Lage sein eine elektronische Rechnung zu empfangen. Ab dem 1.1.2028 müssen dann alle Rechnungen zwischen Unternehmen elektronisch sein – das heißt, Sie müssen auch selber eine elektronische Rechnung ausstellen können. Ein PDF-Dokument zählt dabei nach der neusten Rechtsprechung nicht als elektronische Rechnung. Aber Landwirte brauchen nicht in Panik zu verfallen.
Grundlagen zur E-Rechnung
Was ist eine elektronische Rechnung und wo ist der Unterschied zum PDF? Hier finden Sie alle wichtigen Grundlagen zur E-Rechnung.
Welche Fristen gelten? Welche Konsequenzen drohen?
Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung ab 2025 gilt keine Übergangsregelung. Beim Versand ab 2028 hingegen schon. Achtung: Für den Vorsteuerabzug müssen Sie zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung nachweisen. Das gilt auch für die E-Rechnung - andernfalls drohen Konsequenzen.
Welche Software hilft Ihnen?
Zum Empfang einer E-Rechnung reicht zunächst ein einfaches E-Mail-Postfach. Zusätzlich benötigen Sie Software, um die Rechnung zu lesen und zu verarbeiten. Zum Erstellen von E-Rechnungen ist ebenfalls spezielle Software erforderlich.
Leserfrage: Welche Software macht die E-Rechnung lesbar?
Eine E-Rechnung basiert auf einem sogenannten XML-Format, das in erster Linie der maschinellen Verarbeitung mit dem Computer dient. Mit Hilfe von bestimmten Programmen kann man den XML-Datensatz allerdings auch für den Menschen lesbar darstellen.
Leserfrage: E-Rechnungen auch für Kleinbeträge?
Was gilt für Kleinstbeträge, z.B. beim Tanken an der Tankstelle? Und was ist mit Rechnungen aus dem Ausland z.B. beim Bezug von Futter aus den Niederlanden?