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top agrar-Kompakt

Was Landwirte diese Woche wissen müssen

Jeden Freitag bietet top agrar Landwirten einen kompakten Wochenüberblick. Die Themen diese Woche: Landwirt muss Agrarprämie zurückzahlen, Stilllegung entfällt und alles Wichtige zur Gundsteuer.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit top agrar-Kompakt wollen wir Ihnen dabei helfen, gut informiert ins Wochenende zu starten. Auch dann, wenn Sie in der vergangenen Woche nicht genügend Zeit für die ausführliche Lektüre hatten.

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 Landwirt soll über 9.000 Euro für Blühstreifen zurückzahlen

  • Ein niedersächsischer Landwirt muss über 9.000 € Agrarprämie für Blühstreifen zurückzahlen, da die Förderregeln nicht erfüllt wurden.

  • Bei einer angekündigten Vor-Ort-Kontrolle konnte er die geforderte Dokumentation der Arbeiten auf den Flächen nicht vorlegen. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied, dass das laufende Ausfüllen der Schlagkartei zwingend notwendig ist, um die Förderrichtlinien zu kontrollieren.

  • Neben der fehlenden Dokumentation bemängelte der Prüfer 2,5 m hohe Schlehen auf der Fläche, was ihn auf eine mehrjährige Vernachlässigung schließen ließ.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landwirte sauer auf Bundestierschutzbeauftragte Kari

  • Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari fordert ein Komplettverbot der Anbindehaltung und schärfere Regeln in der Ferkelaufzucht, was bei Landwirten große Empörung auslöst.

  • Viele Landwirte sehen die Anforderungen als praxisfern und kritisieren das Fehlen sinnvoller Umsetzungsrichtlinien.

  • Kritiker befürchten aufgrund der verschärften Vorschriften eine verstärkte Abwanderung der Tierhaltung ins Ausland und sehen in der neuen Bürokratie eine zusätzliche Belastung.

  • Einige Leser fordern, dass Kari selbst einen Betrieb mit den geforderten Standards leiten sollte, um die Praxistauglichkeit ihrer Vorschläge zu beweisen.

  • Leser kritisieren ebenfalls Agrarverbände, die den Anforderungen der Verbraucher und Tierschützer nicht entschlossen genug entgegentreten würden.

Fruchtfolgeplanung und GLÖZ 8: Stilllegung entfällt ab Förderjahr 2025

  • Ab dem Förderjahr 2025 entfällt die Verpflichtung zur 4%-igen Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen.

  • Als Reaktion auf die Bauernproteste machten EU-Parlament und EU-Ministerrat den Weg frei für den Wegfall der Stilllegung, einfachere Regelungen zum Fruchtwechsel und Dauergrünland und weitere Erleichterungen. Das so geschaffene neue EU-Recht will Deutschland nahezu 1:1 umsetzen.

  • Die Änderungen wurden gemeinsam mit den Beschlüssen der Sonderagrarministerkonferenz in den deutschen GAP-Strategieplan für 2025 eingearbeitet und Anfang August eingereicht.

  • Formal billigen wird ihn die EU-Kommission in frühestens einigen Monaten. Die Änderungen im Strategieplan wurden aber schon informell mit der EU-Kommission vorverhandelt, damit sie einer formalen Billigung nicht im Wege stehen.

  • Landwirte können weiterhin freiwillig Flächen stilllegen oder Prämien für Landschaftselemente beantragen.

Das Beben bei der Baywa: Ein Absturz mit Ansage

  • Die Baywa AG befindet sich in der größten Krise ihrer 100-jährigen Geschichte und hat ein Sanierungsgutachten zur Bewältigung ihrer Finanzprobleme beauftragt.

  • Der Konzern ist extrem expandiert und hat dabei hohe Schulden angehäuft, was durch steigende Zinsen und Probleme in den Sparten Erneuerbare Energien und Baustoffe verschärft wurde.

  • Der Aktienkurs der Baywa brach nach Bekanntgabe der finanziellen Probleme um mehr als 50 % ein.

  • Die Hauptaktionäre, darunter die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die Raiffeisen Agrar Invest AG aus Österreich, planen eine Finanzspritze von 400 Mio. € zur Rettung des Unternehmens.

  • Eine langfristige Zukunft der Baywa hängt vom Ergebnis des Sanierungsgutachtens ab, das bis Mitte September fertiggestellt sein soll. Der Verkauf von Beteiligungen steht zur Diskussion.

Grundsteuer: Das müssen Landwirte jetzt beachten

  • Landwirte sollten ihren Grundsteuermessbescheid genau prüfen, da die Grundsteuer B für Betriebsleiter-, Altenteiler- und Landarbeiterhäuser höhere Kosten verursachen kann.

  • Wie hoch aber die Hebesätze für das kommende Jahr ausfallen, steht noch nicht fest. Diese legen die Kommunen erst im Laufe des Jahres fest.

  • Wenn der Grundsteuermessbescheid Fehler enthält, ist ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids möglich.

  • Änderungen an Grundstücken oder Gebäuden müssen Landwirte spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt melden.

 

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