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Regierungswechsel Umnutzung von Stall und Scheune Aussaat im Frühling

topplus Hardy Wehming aus Damme

Grundsteuer: Warum ein Landwirt das Dreifache für seinen Stall zahlen soll

Von einer reibungslosen Reform kann Hardy Wehming nur träumen – für einen Maststall muss er nun das Dreifache an Grundsteuer zahlen und er fand einige Fehler in seinem Bescheid.

Lesezeit: 3 Minuten

Hardy Wehming aus Damme in Niedersachsen kennt die Landwirtschaft aus dem Effeff – gelernt in der Praxis und später vertieft durch ein Studium in Osnabrück. Was er aber neu lernen musste: nicht alles glauben, was in einem Bescheid einer Behörde steht.

Wie Millionen anderer Bürger und Landwirte auch, erhielt er im Zuge der Grundsteuerreform zunächst einen Grundsteuerfeststellungsbescheid vom Finanzamt Vechta. "Die Werte darin sagten mir erst mal nichts", gibt er unumwunden zu. Mit dem finalen Bescheid seiner Kommune wurde ihm aber klar, welche finanziellen Folgen die Reform für ihn hat.

Hebesätze gesunken

Was ihn besonders ärgert: Für seinen gewerblichen Stall muss er nun deutlich mehr zahlen als bislang. Dabei hatte die Gemeinde Damme die Hebesätze für die Grundsteuer A als auch B sogar gesenkt – einheitlich auf 325 %. Der Satz für die Grundsteuer A lag vorher bei 340 %, der Wert für die Grundsteuer B bei 360 %.

Schuld an der Preisexplosion ist vor allem die Tatsache, dass für seinen Stall nicht mehr die günstigere Grundsteuer A, sondern B fällig wird. Bislang haben die Finanzämter nicht nach der Art der Tierhaltung unterschieden – alles gehörte rein steuerlich betrachtet zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, wofür die Gemeinden die Grundsteuer A verlangen. Seit der Reform ist das anders. Gewerbliche Ställe zählen nun zum Grundvermögen und das unterliegt dem Hebesatz B.

Konsequenz: Die Grundsteuer für seinen gewerblichen Schweinemaststall hat sich verdreifacht: von 1.322 €  auf 3.440 € – und das, obwohl die Politik versprochen hatte, die Grundsteuerreform sei „aufkommensneutral“. „Davon kann hier keine Rede sein“, sagt Wehming und schüttelt den Kopf.

Genau hinsehen lohnt sich

Wehming hat immerhin seine Steuerlast senken können – weil er kritisch die Werte in den Bescheiden hinterfragte. So besorgte er sich einen Katasterauszug und verglich die darin enthaltenen Flurstückgrenzen mit den realen Gegebenheiten. Dabei fiel ihm auf: Einige Flächen waren größer eingetragen, als sie tatsächlich sind – und genau darauf basiert die Grundsteuerberechnung.

Besonders gravierend: Ein Flurstück mit Wald das am Garten seines Wohnhauses angrenzt, war zum Wohnhaus zugerechnet worden (ca. 3.000 m2). Außerdem hatte das Finanzamt einen steuersenkenden Faktor nicht berücksichtigt. Dieser sogenannte „Faktor für die räumliche Verbindung des Wohnhauses zu Land&Forst“ kommt immer dann zum Zuge, wenn sich das Wohnhaus unmittelbar neben den Wirtschaftsgebäuden befinden (gilt nicht bundesweit einheitlich).

Die Nutzfläche seines Stalles hatte die Behörde zudem zu hoch angesetzt. Auch das ließ er erfolgreich korrigieren. Sein Rat an Berufskollegen: „Nicht blind vertrauen. Prüft eure Bescheide und legt Widerspruch ein, wenn etwas nicht passt!“

Wehming legte rechtzeitig Widerspruch gegen seinen Grundsteuermessbescheid ein – mit Erfolg. Das Finanzamt erkannte die Korrekturen an. Der aktuelle Steuerbescheid fällt nun sogar kaum höher aus als der aus dem vergangenem Jahr.

Krankenkassenbeiträge explodieren

Neben der höheren Grundsteuer trifft Wehming noch eine weitere finanzielle Belastung: die Beiträge an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der bisherige Beitragsmaßstab – der korrigierte Flächenwert – darf nicht mehr verwendet werden, weil er auf den alten Einheitswerten basierte. Stattdessen wird nun das sogenannte "Standardeinkommen" herangezogen. Das klingt in der Theorie fair, doch in der Praxis sieht es anders aus.

Für seine Kartoffelflächen wurde ihm ein Standardeinkommen von 8.400 €/ha berechnet. "Das sind vollkommen unrealistische Werte", sagt Wehming. Zum Vergleich: Im Emsland, wo im vergangenen Jahr sogar höhere Erträge erzielt wurden, liegt der Wert bei nur 4.000 €/ha. "Das soll einer verstehen", sagt er kopfschüttelnd.

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